Die Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im Folgenden
FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen.
Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog
"driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte
Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder
dem Internet entnehmen können.
Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus")
fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen o Spanien/Portugal o
Österreich / Italien / Slowenien o Ägypten/Tunesien o Malta/Türkei o
Karibik o Indischer Ozean/Vorderer Orient oder auch derart
gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet. Unter
Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" fallen
die in den Katalogen o USA/Kanada mit Bahamas o Hawaii o
Australien/Neuseeland/Südsee dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte,
Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst "modular"
zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete
Reiseleistungen im Internet. Die Kataloge o Asien o Südliches
Afrika/Kenia o Lateinamerika o Städtereisen enthalten sowohl
Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder
"MIXX") als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung
Reiseart: "Baus" oder "CITY"). Die Zuordnung ergibt
sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle. Soweit
einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und
innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und
Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche
Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um
Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus").
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt
schriftlich - auch per EMail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro.
Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten
Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen
Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der
Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt (1)
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über
den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle
von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die
unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden
Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr
Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende
Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.
o Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart:
"Paus" oder "MIXX)":
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zzgl. evtl.
Versicherungsprämien (siehe Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt der
Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein fällig und innerhalb von 10
Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar. Der Restbetrag ist 28
Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche
Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte
Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang
bei FTI.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor
Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur
Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6
vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn
die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht
nicht ausgeübt wurde.
o Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart:
"Baus" oder "City"): Die Bezahlung der
Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Kurzfristbuchungen:
Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht
werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas
anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6
vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn
die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht
nicht ausgeübt wurde. Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt
an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an
dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche
Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte
Kontoverbindung zu leisten.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw.
Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit
Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und
Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu
verlangen.
3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf
den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von FTI.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern
wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. FTI behält sich das Recht
vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen
und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann
insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn
die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen.
Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von
FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als
unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung
nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für
die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um
voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung
der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie
über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen
Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung
selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann.
Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen
erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen
Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei
denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von
FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise
erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der
Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen
Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten
Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das
jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die
Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt
werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
7. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten
des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt
und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch
den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B.
Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert
belastet.
8. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei
FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei
einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
gemäß § 651 i BGB. Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung
Reiseart: "Paus" oder "MIXX") ist für die
Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten
vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle
weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei Bausteinreiseleistungen
(Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY") ist für
die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder
vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen
sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu
addieren.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch
unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese
Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel /
Transfer mit der Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder "MIXX"
sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug mit der
Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY":
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.
Abweichende Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger: Rastlager
(Katalog Südliches Afrika / Kenia S. 68-69)
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Desert & Delta Lodges (Katalog Südliches Afrika / Kenia)
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 60. - 46. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 45. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad (Katalog Südliches
Afrika / Kenia) bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Game-Reserves / Lodges (Katalog Südliches Afrika / Kenia S. 70-75)
Makakatana Bay Lodge / Madikwe River Lodge / Kapama Game Reserve /
Jackalberry Lodge / Shishangeni Lodge / Hoyo Hoyo Tsonga Lodge /
Amakhosi Lodge / Makalali Private Game Lodge:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Shamwari Game Reserve / Lalibela Game Reserve / Bakubung Bush Lodge /
Kuzuko(Katalog Südliches Afrika / Kenia):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Thornybush Main Lodge / Lion Sands Private Game Reserve / Idube Lodge /
Lukimbi Safari Lodge / Buffalo Ridge Safari Lodge (Katalog Südliches
Afrika / Kenia):
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 45. - 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Karibu Safari (Katalog Südliches Afrika / Kenia):
bis zum 41. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 40. - 29. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 28. - 14. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 13. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Mietwagen:
Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei
Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter
Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder
Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze.
Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im
Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes
anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor
Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.
Hochzeitspakete (Katalog Südliches Afrika / Kenia):
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Im Übrigen gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger,
die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.
Bahnreisen (Katalog Südliches Afrika / Kenia): Rovos Rail
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 60. - 31. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 30. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Blue Train
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15% ab 60. Tag vor Reisebeginn bis
Reiseantritt 95% des Reisepreises. Im Übrigen gelten die gesonderten
Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor
Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.
Kreuzfahrten / Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten
(Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie
Australien/Neuseeland/Südsee/Lateinamerika): Es gelten die gesonderten
Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor
Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.
Motorräder
(Katalog USA): Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres
Leistungsträgers, die Sie den wichtigen Informationen zu "Eaglerider
Motorräder" entnehmen können.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-,
Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets,
Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und
Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen,
sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals
Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem
Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen
Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner
Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises
erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen,
ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu
erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden,
wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.
9. Mietwagenbuchungen (1)
Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen
buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen
Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm "DriveFTI"
gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im
Internet für "driveFTI" hinterlegten Geschäftsbedingungen.
Fahrzeugkategorien
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die
gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell.
Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen
vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor,
Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel
Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen,
z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort
eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im
Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten
Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für
die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI
bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt,
dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum
Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen von der
Erstattung ist Folgendes: o Schäden, die durch Missachtung der
Mietkonditionen entstehen o Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit
am Steuer o Schäden an Ölwanne oder Unterboden o Folgekosten wie bspw.
für Hotels, Telefon oder Abschleppen o Verlust oder Beschädigung des
Autoschlüssels Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall
beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine
Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort
(Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von
grober Fahrlässigkeit angenommen wird.
Im Schadensfall
muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden: o
Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation o Umgehende Meldung an
Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein
Unfallgegner beteiligt ist o Ausstellung und Unterschrift eines
Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den
FTI-Kundendienst gesendet werden: o Schadens- und Polizeibericht o Kopie
des Mietvertrages o Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der
Autovermietung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das
Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen
Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen
Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den
Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.
10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten
Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die
Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem
Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die
Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen
insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über
die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch
nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die
Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald
die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die
Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für
jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie
sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt
gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die
Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für
Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des
Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich,
wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt
haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI
verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch
ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von
der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer
Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise
etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München
geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist
wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach
§§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12
unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI
herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung
bleiben unberührt.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger
hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für
die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst
einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten
haben.
14. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und
Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen
anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine
Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich
zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche
können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für
Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit
Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von
Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt
im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung
von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes
oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer
Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche
Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem
Stichwort "Kundeninfo".
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der
Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz
oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass
es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als
Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
Frosch Touristik GmbH
Friedenstr. 32
81671 München
AG München
HRB 71745
Veröffentlichungsstand: 14. Jul. 2009 |
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