REISEBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie auch die besonderen Bedingungen folgender
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1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-, DERPART- und ATLAS-Reisebüro,
in jeder ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur buchen. Mit
Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die
Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für
die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Reisevermittler (z.B.
Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und
Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden. Die
Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung
weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.Weicht der Inhalt unserer
Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage,
Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von
Zahlungen Folgendes: Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR
75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheins verlangt werden. Im Regelfall zahlen Sie bei
Vertragsabschluss bitte 20% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa
28 Tage vor Reisebeginn. Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die
Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer
Buchungsstelle. Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für
einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren
sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1, 18 zu belasten.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und
evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderung von Angaben vor
Vertragsschluss
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen
Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die
wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren
werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen
des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie
berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot
anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der
Reise uns gegenüber geltend machen.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können
wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend
machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen
Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren
wir den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen können wir eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie
bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis
unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in
Abweichung von den unter Ziffer 18 aufgeführten Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt
ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch
einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können
jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften
Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich
formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in
jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten
wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen
nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original- Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter
"Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge;
b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese
Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss,
deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach
dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhan mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die
Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich
geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu
halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe
Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen
Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer 069 9588-00 bzw. unter der
aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl: Montag - Freitag 9-18
Uhr MEZ Samstag (nur Durchwahl) oder 069 9588-5990 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ Fax 069 9588-1010 Geben Sie bitte in jedem Fall die im
Gutschein/ Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die
Reisedaten und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können
Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie
diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos
waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.)
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen,
bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für
die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß
Ziffer 10.5. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21
Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
11.2 Verjährung Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen.
a) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr.
b) Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.2a) beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
c) Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens; (sog. "Black List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir
verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir
verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst
genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich
über den Wechsel informieren. Die so genannte "Black List"
ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://europa.eu.int/comm/transport/air/safety/
doc/flywell/2006_03_22_flywell_list_en.pdf
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
13.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht,
soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert
haben.
13.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn
Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben
eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
14. Rechtswahl
Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach
nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15. Versicherungen
15.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des
Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für
die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben
wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein
VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
15.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise
keine Reiserücktrittskosten- Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-
Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt
von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch
können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes der
EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet neben der RRV einen
umfassenden Reiseschutz mit Notruf- Service rund um die Uhr.
16. Gerichtsstand
16.1 Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen uns ist Frankfurt
am Main.
16.2 Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand Frankfurt an Main vereinbart.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit
sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den
Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat
der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die
oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung
abhängig. Weitere
Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren
Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte
unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der
einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere
Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend
zu addieren.
(Stand: 07/2009)
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Str. 6
D-60424 Frankfurt am Main
USt-ID: DE192698716
Sitz und Amtsgericht: Frankfurt am Main HRA 28563
Komplementärin: DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht: Frankfurt am Main HRB 44820
Geschäftsführer: Norbert Fiebig (Sprecher), Michael Frese, Ralph Osken |
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