Allgemeine Reisebedingungen der DEMED Destination Mediterranée
Reiseveranstaltungs GmbH (nachfolgend DEMED)
1. Abschluß des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde DEMED den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der
Annahme durch DEMED zustande. Die Annahme, die keiner bestimmten Form
bedarf, bestätigt DEMED durch Übersendung der Rechnung/Bestätigung an
das vermittelnde Reisebüro oder den Kunden.
1.2. Weicht der Inhalt der Rechnung/Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an das DEMED für die
Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist
das Angebot annimmt.
1.3. Liegen die Reisebedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor,
übersendet DEMED sie mit der Rechnung/Bestätigung. Widerspricht der
Kunde den Reisebedingungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang -
bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich
- ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
2. Bezahlung
2.1. Die auf der Rechnung/Bestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe
von 15% des Gesamtreisepreises ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der
Rechnung/Bestätigung zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens 14
Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, im Falle
kurzfristiger Buchungen bei Aushändigung der Reiseunterlagen. In der
Regel werden die Reiseunterlagen nach der vollständigen Bezahlung 14
bis 7 Tage vor Reiseantritt per Post zugesandt. Im Falle einer
Tickethinterlegung am Abflughafen besteht ohne Nachweis über die
erfolgte Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändigung der
Reiseunterlagen. Als Zahlungsnachweis werden ausschließlich vom
Kreditinstitut abgestempelte Bareinzahlungsbelege anerkannt.
2.2. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an DEMED unter
Bezugnahme auf die jeweilige Rechnungs-/Buchungsnummer. Zahlungen an
Reisebüros, die lediglich als Vermittler des Reisevertrages auftreten,
gelten nur dann als Zahlungen an DEMED, wenn das Reisebüro über eine
Inkassovollmacht seitens DEMED auf der Grundlage eines schriftlichen
Agenturvertrages verfügt.
2.3. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite
der Rechnung/Bestätigung.
2.4. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung
oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,
berechtigt dies DEMED zur Kündigung des Reisevertrages und zur
Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es liegt zu diesem Zeitpunkt kein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen in dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen
Prospekt bzw. aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen
Sonderausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Rechnung/Bestätigung.
3.2. Die im Prospekt/der Sonderausschreibung enthaltenen Angaben sind für
DEMED bindend. DEMED behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor
Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über
die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.3. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem
Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die
Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermäßigten
Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.
3.4. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch DEMED.
3.5. Ohne ausdrücklichen Hinweis kann nicht von behindertengerechter
Ausstattung der Hotels ausgegangen werden. Behindertengerechte Zimmer
nur auf Anfrage und schriftliche Bestätigung seitens DEMED.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. DEMED behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, in
dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Über eine
nachträgliche Änderung des Reisepreises oder die Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung wird DEMED den Reisegast unverzüglich in
Kenntnis setzen. In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis zum
21.Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn DEMED in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
durch DEMED über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der
Reiseleistung DEMED gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DEMED. Tritt der Kunde vom
Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann DEMED Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Höhe
des Ersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die
Rücktrittspauschalen, die DEMED im Falle des Rücktritts von der Reise
fordern muß, in Prozent vom Reisepreis*:
5.1. Bei Flugreisen, Flugpauschalreisen und Gruppenbuchungen, die nicht
unter Ziffer 5.2. fallen
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% des
Reisepreises
5.2. Bei Gruppenreisen
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen,
Spezialangebote und gruppenermäßigte Buchungen), auch ein Teilstorno,
unterliegt besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:
a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
b) ab 44. bis 28. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
c) ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
e) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% des
Reisepreises
*Die Rücktrittskosten (Stornokosten) unter Ziffer 5.1. und 5.2.
beinhalten nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene
Reiseversicherungen.
Für Sonderausschreibungen gelten abweichende Rücktrittsgebühren, auf
die dann in dem entsprechenden Prospekt bzw. der entsprechenden Broschüre
gesondert hingewiesen wird.
5.3. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, DEMED nachzuweisen, daß im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine
oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von DEMED
geforderte Pauschale.
6. Ersetzung des Reisenden/Umbuchungen
6.1. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. DEMED
kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so ist DEMED berechtigt, eine
Mehrkostenpauschale in Höhe von EUR 25,00 zu verlangen. Teilnehmer und
Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise bis zum 30. Tag
vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Urlaubsortes, der Unterkunft, der Beförderung oder Namensänderungen
vorgenommen, kann DEMED eine Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühr in Höhe
von EUR 25,00 pro Teilnehmer erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die
nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß
Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.4. Umbuchungen sind nur innerhalb der gebuchten Saison (Sommer- oder
Wintersaison) möglich. Saisonübergreifende Umbuchungen können nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. DEMED
empfiehlt eine solche Versicherung in Form des Basis- oder
Komplettschutzes, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die
Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. DEMED ist mit der
Schadensregulierung nicht befaßt.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich
DEMED bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch DEMED
In folgenden Fällen kann DEMED vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
durch DEMED nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält DEMED den Anspruch auf den
Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und
derjenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird,
einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn DEMED in der Beschreibung der Reise
(Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für DEMED deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, daß die DEMED im Falle der Durchführung der
Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht
durch DEMED besteht jedoch nur, wenn DEMED die dazu führenden Umstände
nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände
nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet
hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein
Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot
seitens DEMED keinen Gebrauch macht.
10. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl DEMED als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann DEMED für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist DEMED verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördem. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11. Gewährleistung
11.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen, beispielsweise durch die Erbringung einer
gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. DEMED kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, sofern der
Reisende es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
11.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet DEMED innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so
kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von DEMED verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet DEMED den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
beruht auf einem Umstand, den DEMED nicht zu vertreten hat.
12. Haftung
12.1. DEMED haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den DEMED eigenen
Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern DEMED nicht vor
Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen
12.2. DEMED haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
13. Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von DEMED für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit DEMED für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
13.2. Für alle gegen DEMED gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet DEMED bei Sachschäden bis EUR 4.100,00. Übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
13.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen DEMED ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13.4. Sofern DEMED vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verlust und Beschädigung von Gepäck.
13.5. Kommt DEMED bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.
13.6. DEMED haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausflüge usw.).
13.7. DEMED haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder
Schiffsprospekten, weil DEMED auf deren Erstellung und Inhalt keinen
Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.
14. Mitwirkungspflicht des Reisenden
14.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterläßt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
14.2. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt
wird, hat der Reisende eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle
bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die
Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung
etwaiger Ansprüche. Für den Verlust oder die Beschädigung von
Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenen Gepäck übernimmt DEMED
keine Haftung.
15. Ausschlußfrist/Verjährung
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reiseleistung muß der Reisende innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Reiseende - möglichst schriftlich - DEMED
gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende
Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.2. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
15.3. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren ein Jahr nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Bei schwebenden
Verhandlungen über Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände
ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder DEMED die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16. Abtretungsverbot
Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich
aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist
ausgeschlossen.
17. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
DEMED informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Reisende ist jedoch für
die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
DEMED bedingt sind. Die Informationen gelten für Bürger der
Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr
ausgestellten Passes oder Personalausweises sind. Ausländer oder
Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten. Für
sie gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
18. Information über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
DEMED unterrichtet seine Kunden gemäß der Verordnung (EG) Nr.
2111/2005 bei Buchung über die Identität des/der ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität bei Buchung noch nicht
bekannt, so informiert DEMED über den Namen des/der
Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als
ausführende(s)
Luftfahrtunternehmen tätig wird/werden. In diesem Fall erfolgt eine
Information über die Identität, sobald diese feststeht. Ebenfalls
informiert DEMED seine Kunden im Falle eines Wechsels des/der ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s). Die gemeinschaftliche Liste der
Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine
Betriebsuntersagung ergangen ist, ist unter www.demed.de einzusehen.
19. Allgemeine Bestimmungen
19.1. Alle Angaben in den Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie entsprechen dem
Stand bei Drucklegung.
19.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
20. Reiseveranstalter
DEMED Destination Mediterranée Reiseveranstaltungs GmbH
Neumannstr. 10
40235 Düsseldorf
Gerichtsstand: Düsseldorf
Stand: 02.11.2007 |
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