Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für unser touristisches Angebot gelten
seit Februar 2007 und ersetzen alle früheren Versionen.
Da die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit gemäß den
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen aktualisiert werden, empfehlen wir
unseren Gästen, unsere aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Rate zu
ziehen, die zum Zeitpunkt der Buchung gelten.
1 Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Costa den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Dies muss schriftlich geschehen. Für uns wird der
Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen über Ihr Reisebüro die
Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Die Bestätigung liegt im
Reisebüro vor.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind
wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die
Annahme erklären. Sie können auch durch vorbehaltlose Anzahlung auf den
Reisepreis oder durch vorbehaltlose Zahlung des Gesamtpreises die Annahme
erklären.
1.3 Für Abreisen ab dem 1. Dezember 2007 sind Kinder, die zum Zeitpunkt der
Einschiffung unter drei Monate alt sind, leider nicht an Bord erlaubt.
2 Zahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine
Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person zu leisten. Die Restzahlung ist
spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
Sofern zwischen Erhalt der Reisebestätigung und der Abreise weniger als 14 Tage
liegen, ist der restliche Reisepreis sofort fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird
dem Reisebüro mit der Reisebestätigung/ Rechnung per Fax zugesandt.
3 Leistungen und Preise
3.1 Zahlung bei Nicht-Online-Buchung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Angebotsseiten des für den
Zeitpunkt der Reise gültigen Prospektes sowie aus den Angaben Ihrer
Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen
unserer Reisebedingungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch Costa Kreuzfahrten.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns verbindlich. Wir behalten
uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der
Prospektangaben vorzunehmen, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich
informiert werden.
Die Einzelheiten über Gepäckbeförderung, Betreuung, evtl. Zuschläge etc.
ergeben sich aus der Prospektbeschreibung. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.
Wie unter jeder Preistabelle ausgewiesen, beinhalten die im Katalog aufgeführten
Preise nicht das Serviceentgelt für alle an Bord erbrachten Hotelleistungen. Die
Zahlung des Serviceentgelts wird am Ende der Kreuzfahrt zusätzlich zu den im
Katalog aufgelisteten Preisen fällig und richtet sich nach den effektiv an Bord
verbrachten Kreuzfahrttagen.
3.2 Zahlung bei Online-Buchung
Bei allen Buchungen, die online über die Costa Website durchgeführt werden, ist
zum Zeitpunkt der Buchung entweder eine Ratenzahlung oder die Zahlung des
Gesamtbetrages per Kreditkarte erforderlich. Costa Kreuzfahrten akzeptiert Visa
und Master Card für die Zahlung Ihrer Kreuzfahrt. Eine Zahlung in Raten ist
möglich, sofern Sie Ihre Kreuzfahrt mindestens 31 Tage vor Abfahrtstermin
gebucht haben. Die erste Rate beträgt 10% des Gesamtbuchungsbetrages. Sie ist
in der Regel nicht erstattbar, da sie der Stornierungsgebühr entspricht. Die
zweite Rate muss bis spätestens 30 Tage vor Abfahrtstermin beglichen sein. Das
Beförderungsticket, welches zum Betreten des Schiffes berechtigt, wird dem
Passagier nach erfolgter Zahlung des Gesamtbetrages zugesandt.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen, z.B.
Fahrtrouten auch nach Vertragsabschluss noch zu ändern. Diese
Leistungsänderungen dürfen allerdings von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sein und sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen: a) bei einer
auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den
Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden bei Abschluss des
Reisevertrags beste hende Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter
verteuert hat. Sämtliche Erhöhungen sind nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie
aus unserem Angebot zu offerieren. Dieses Recht ist unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
5 Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden
Als Umbuchung im Sinne dieser Ziffer gilt nur eine Änderung im Rahmen der
selben Kreuzfahrt (z.B.Wechsel der Kabinenkategorie, Modifizierung der Anreise,
etc. ).
5.1 Unser pauschalierter Schadensersatzanspruch bei Rücktritt durch den
Kunden beträgt in der Regel pro Person: bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 10%
des Reisepreises, vom 49.Tag bis 30.Tag vor Reiseantritt 20%,vom 29.Tag bis
22.Tag vor Reiseantritt 30%, vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, ab
dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises. Betrifft der Rücktritt einen
Platz in einer Doppeloder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte
Schadensersatztanspruch in der Regel 100% des Reisepreises des zurücktretenen
Kunden.
5.2 Über Umbuchungswünsche (auch bei Zusatzleistungen,z.B.Anreise)
entscheiden wir je nach Verfügbarkeit und gegen Gebühr. Bei Umbuchungen wird
bis zum 50.Tag vor Reiseantritt mindestens eine Kostenpauschale von 25 Euro
pro Person erhoben, spätere Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen
Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Beinhaltet Ihre Reise einen Flug, so
fällt auf jeden Fall eine zusätzliche Gebühr von € 20,- an, wenn ein Wechsel desReisenden im Sinne des § 651 b BGB stattfindet und deshalb der von der
Fluggesellschaft bereits
bestätigte Flug auf einen anderen Namen umgeschrieben werden muss.
5.3 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
konkret zu beziffern und zu belegen.
5.4 Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung.
6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordern würde. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass
wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe verweigern,
wenn die Ersatzleistung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei
Reklamationen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Mangel unverzüglich
der Bordrezeption anzeigen und Abhilfe verlangen. Um eine spätere Bearbeitung
zu vereinfachen, empfehlen wir die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der
Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen
können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung).Der Reisepreis ist dann in dem Verhältnis herabzusetzen, in
welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu
dem wirklichen Wert gestanden haben dürfte. Die Minderung tritt nicht ein,
soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
6.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse undaus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbegilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns nicht
erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr
besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die
Leistungen für Sie von Interesse waren.
6.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
7 Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Wir sind berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für die Reise so gering ist, dass die uns im Fall der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde und wir die Rücktrittsgründe nicht
verursacht haben.
7.2 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der
Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, sind wir ebenfalls
berechtigt, von dem Vertrag bis zu 30 Tage vor Reisebeginn zurückzutreten.
7.3 In beiden Fällen erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie
von einem eventuell unterbreiteten Ersatzangebot im Sinne Ziff. 6.1 keinen
Gebrauch machen.
8 Haftung
8.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit Ihr
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns verursacht worden ist.
Die Haftungsbeschränkung greift auch dann ein, wenn der Eintritt des Schadens
durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als
Leistungsträger in Anspruch genommen werden.
8.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist auch insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.3 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und keine Personenschäden sind,
haften wir bis zum Dreifachen des Reisepreises pro Person. Wir empfehlen Ihnen
in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfallund
Reisegepäckversicherung. Unsere Haftung nach dem 2.
Seerechtsänderungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Ebenso bleiben von der
Beschränkung unberührt möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen.
8.4 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, etc.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, und bei denen wir auch sonst nicht den Anschein
erwecken, Veranstalter zu sein, haften wir
– auch bei Teilnahme der Reiseleitung an dieser Sonderveranstaltung– nicht. Durch das Bordpersonal getätigte mündliche Zusagen und ausgestellteBescheinigungen bedürfen eingehendster Überprüfung durch den Veranstalter
und können nicht im Voraus als bindend gelten. Wir haften jedoch, wenn uns
soweit für Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung uns obliegender Hinweis,-
Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.
8.5 Der Reisende ist im Übrigen verpflichtet, die ihm ausgehändigten
Reiseunterlagen, insbesondere Schiffstickets, Flugscheine, Hotelgutscheine und
Busvoucher bei der Aushändigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und
sorgfältig aufzubewahren.
9 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche gegen uns sind innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns unter der in
Ziffer 14 genannten Anschrift geltend zu machen. Dies sollte, in Ihrem Interesse,
schriftlich geschehen. Innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise sind bei uns ebenfalls sämtliche in Betracht kommenden
außervertraglichen Ansprüche geltend zu machen oder aber zumindest muss uns
gegenüber eine Mitteilung über den diesen Ansprüchen zugrunde liegenden
Sachverhalt erfolgen, es sei denn, wir haben bereits anderweitig innerhalb der
Frist von diesen Tatsachen Kenntnis erlangt. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist gehindert waren. Der Eingang des Anspruchsschreibens beim
Reisebüro genügt nicht, da die Reisebüros nicht zur Empfangnahme von
Anspruchsanmeldungen befugt sind und ihre Empfangsvollmacht hierfür von uns
ausdrücklich ausgeschlossen ist.Ansprüche gegen Costa Kreuzfahrten können nur
mit Zustimmung von Costa Kreuzfahrten an Dritte abgetreten werden. Kommt
uns die Stellung eines Luftfrachtführers zu, so gelten die Bestimmungen der
Luftverkehrsgesetze i.V.m. den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (für Flüge nach USA und
Kanada) sowie das Montrealer Übereinkommen.
9.2 Ihre Ansprüche verjähren, sofern sie aus dem Reisevertragsrecht
resultieren, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und
dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10 Versicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. wir empfehlen eine solche Versicherung , die bei der Buchung der
Reise abgeschlossen werden sollte. Zu Ihrer Sicherheit insgesamt empfehlen wir
den Abschluss eines Reiseversicherungs-Paketes inklusive einer
Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, was z.B. bei der HanseMerkur
Reiseversicherungs AG, Hamburg, erfolgen kann. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.
11 Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Mit den Reiseunterlagen und durch die Ausschreibung in den Katalogen erhalten
Sie wesentliche Informationen u.a. über Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen. Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren
Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind, und lassen Sie sich zusätzlich in Ihrem
Reisebüro darüber unterrichten. Unsere Hinweise und Informationen gelten nur
für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr
ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder
Inhaber eines fremden Passes, sind oft andere Bestimmungen zu beachten. Bitte
informieren Sie sich hierüber bei dem zuständigen Konsulat, das die
entsprechenden Auskünfte erteilt.
12 Wertgegenstände
Die Reederei haftet nicht für Geld, Dokumente, Schmuck etc., die vom
Teilnehmer nicht sicher verschlossen im Safe der Kabine aufbewahrt werden.
13 Informationspflicht über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet uns, Sie über die Identität
der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) sämtlicher im Rahmen der bei
uns gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der
Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung das ausführende
Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so teilen wir Ihnen mit, welche
Fluggesellschaft bzw. welche Fluggesellchaften wahrscheinlich den Flug
durchführen werden. Sobald feststeht, welches Luftfahrtunternehmen bzw.
welche Luftfahrtunternehmen den Flug durchführen werden, werden wir Sie
hierüber in Kenntnis setzen. Wird das bzw. die ausführenden
Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, werden wir Sie hierüber
informieren. Unabhängig vom Grund des Wechsels werden wir alle
angemessenen Schritte unverzüglich einleiten, um sicher zu stellen, dass Sie so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. In jedem Fall werden
Sie bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug
erforderlich ist, dem Einstieg unterrichtet.
14 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur
Folge.
Costa Crociere S.p.A. (Genua)
Frankfurter Straße 233 - Haus C
63263 Neu-Isenburg
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