Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
I. Allgemeiner Teil
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen sind
diejenigen, auf welche im Flugschein Bezug genommen wird. Sie sind
vorbehaltlich der Bestimmung in Ziffer 2. nur auf solche Beförderungen
anwendbar, für die unser Airline Code (DE) in der Carrier-Spalte des
Flugscheins, bzw. in Ihrer NOTIX-Buchungsbestätigung eingetragen ist.
2. Beförderungen aufgrund einer Chartervereinbarung unterliegen diesen
Beförderungsbedingungen nur, soweit dies in den Charterbestimmungen
oder im Flugschein vorgesehen ist.
3. Sie bestätigen mit Ihrer Buchung, volljährig bzw. durch einen
Erziehungsberechtigten zu dieser Buchung berechtigt zu sein.
4. Wir haben mit anderen Fluggesellschaften Abkommen getroffen (u.a.
sog. Code Share Abkommen), aufgrund derer Condor (DE) als Luftfrachtführer
in der Carrier-Spalte des Flugscheins eingetragen ist, obwohl die Beförderung
durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann. Ist in
diesen Fällen Condor (DE) als Luftfrachtführer eingetragen, so
unterliegt die Beförderung diesen Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
und wir werden Sie bei der Reservierung bzw. so bald als möglich
informieren, welche Fluggesellschaft die Beförderung tatsächlich
durchführt.
5. Sollten wir gezwungen sein, Ihre Beförderung durch eine andere
Fluggesellschaft durchführen zu lassen, so werden Sie so bald wie möglich
darüber informiert.
6. Sie erkennen an, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken
zur Verfügung gestellt zu haben: Vornahme von Flugbuchungen, Erwerb von
Zusatzleistungen, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen, Durchführung
von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die
zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer
Reise. Sie ermächtigen uns, diese Daten ausschließlich zu diesen
Zwecken an unsere eigenen Büros, unsere bevollmächtigten Agenten, in-
und ausländische Behörden, andere Fluggesellschaften oder sonstige
Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weiterzugeben. Im Rahmen der
Kundenbetreuung bei der Durchführung und Abwicklung des Beförderungsvertrages
bedienen wir uns auch der Hilfe der TC Touristik GmbH, Thomas-Cook-Platz
1, 61440 Oberursel. Deren Mitarbeiter unterliegen selbstverständlich
den gleichen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie unsere
eigenen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Informationen zum
Datenschutz.
7. Die Bezahlung des Gesamtreisepreises kann bei telefonischen Buchungen
oder Buchungen über unsere Internetseite per Kreditkarte (Eurocard/Mastercard,
VISA, American Express) oder im Lastschriftverfahren erfolgen. Dabei
wird sofort der gesamte Reisepreis belastet und die Reiseunterlagen
werden versendet. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird Condor eine Gebühr
pro Buchung erheben. Das Lastschriftverfahren ist nur für Kunden eines
in Deutschland ansässigen Kreditinstituts bei Buchungen bis spätestens
1 Tag vor Abflug möglich (der Buchende muss identisch mit dem
Kontoinhaber sein). Sollte die Lastschrift von Ihrer Bank aufgrund eines
Formfehlers (z.B. falsche Kontonummer) oder mangels Deckung nicht ausgeführt
werden, ist Condor nach erfolgloser Inverzug- und Zahlungsfristsetzung
zur Stornierung der Buchung zu den vereinbarten Stornogebühren gemäß
den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen berechtigt. Auf
eine Fristsetzung kann verzichtet werden, wenn der Abflug unmittelbar
bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr durchführbar
ist. In diesem Fall kann Condor die Buchung stornieren und die Beförderung
verweigern. Darüber hinaus behalten wir uns im Falle einer nicht ausgeführten
Lastschrift ein Bearbeitungsentgelt vor.
8. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche bei Buchung der Reise
abzuschließen. Im Versicherungsfall ist eine umgehende, schriftliche
Schadensmeldung an den Versicherungspartner
ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München erforderlich. Wir
sind mit der Schadensregulierung nicht betraut.
9. Sitzplatzreservierung
9.1. Sitzplätze können bis 2 Werktage (48 Stunden) vor Abflug gebucht
werden. Die Bearbeitung der Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig.
Der Service ist nur auf Condor Flügen mit Condor Airline Code (DE) und
Condor Flugzeug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen teilen
wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter
www.condor.com.
9.2. Die Reservierung von "XL-Seats" (Reihen an den Notausgängen)
kann ebenfalls gemäß Ziffer 9.1. vorab vorgenommen werden. Der Service
ist nur auf Condor Flügen mit Condor Airline Code (DE) und Condor
Flugzeug möglich. Aus rechtlichen Gründen können diese Sitze jedoch
von Kindern unter 12 Jahren und deren Begleitpersonen, Passagieren mit
Tieren in der Kabine, werdenden Müttern bzw. Personen, die eingeschränkt
beweglich sind oder die aus sonstigen sachlichen Gründen den
Sicherheitserfordernissen dieser Plätze nicht entsprechen, nicht
besetzt werden. Darüber hinaus müssen Sie bereit sein, dem
Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Dies setzt voraus, dass Sie
den Anweisungen der Crew in deutscher oder englischer Sprache Folge
leisten können. Wir behalten uns vor, Sie auf andere Plätze
einzuchecken bzw. umzusetzen, falls die gesetzlichen
Sicherheitsbestimmungen dies notwendig machen sollten. Eine Rückerstattung
des Reservierungsentgelts ist in einem solchen Fall nicht möglich.
II. Geschäftsbedingungen
1. Nichtantritt, Umbuchung, Ersatzperson
1.1. Unter den in Ziffer 1.2. und 1.3. geregelten Bedingungen können
Sie uns jederzeit vor Reisebeginn mitteilen, dass Sie die Flugreise
nicht antreten werden. Der Nichtantritt der Flugreise muss unter Angabe
Ihrer Vorgangsnummer uns gegenüber erklärt werden. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen
dringend, den Nichtantritt der Reise schriftlich zu erklären. Maßgebend
für den Zeitpunkt der Mitteilung des Nichtantritts ist der Eingang der
Erklärung bei uns, bzw. unseren Vertriebspartnern. Bitte beachten Sie
hierzu die Geschäftszeiten.
1.2. Treten Sie den Flug nicht an (auch kurzfristig z.B. wegen
verpasster Anschlüsse), bleibt unser Vergütungsanspruch grundsätzlich
bestehen. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche gewöhnliche
anderweitige Verwendungen der Leistungen werden von uns berücksichtigt.
Die in der Regel anfallenden Nichtantrittspauschalen, die wir im Falle
Ihres Nichtantritts zu der von Ihnen gebuchten Reise je gebuchten
Teilnehmer und Strecke fordern müssen, ergeben sich aus den
nachfolgenden Tabellen. Die Pauschalbeträge werden auf volle Euro
gerundet. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder
wesentlich geringere Verluste entstanden sind. Grundlage der Berechnung
der prozentualen Stornokosten ist der Flugpreis (ohne Zuschläge und
Sonderleistungen). Die Condor Service Charge kann nicht erstattet
werden.
Nichtantritt
Gültig für die Sommersaison 2009 und Wintersaison 2009/2010
* Basis-Tarif mit Flex Relax (Flex-Tarif)
30,00 € pro Person und Strecke für Kurz- und Mittelstrecken
(bis ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
60,00 € pro Person und Strecke für Langstrecken
(ab ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
Darüber hinaus 25 % vom Flugpreis und vom Preis des Flex Relax ab 28
Tagen bis 24 Stunden vor Abflug sowie im Falle einer Stornierung nach
vorheriger Umbuchung ab 28 Tage vor Abflug.
Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Erstattung möglich.
* Basis-Tarif ohne Flex Relax
* Aktions-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
Bei Stornierung bzw. Nichtantritt in den Tarifen "Basis Tarif ohne
Flex Relax" und "Aktionstarif" ist eine Erstattung des
Flugpreises ausgeschlossen.
1.3. Bei Nichtantritt sind bereits ausgehändigte Flugscheine zurückzugeben,
da wir sonst den vollen Preis der Reise berechnen müssen.
1.4. Werden nach Buchung der Reise vor Reiseantritt bei noch freien
Sitzplatzkapazitäten in der selben oder einer höheren Tarifklasse auf
Wunsch des Reiseteilnehmers Änderungen z. B. hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsklasse oder der Abflughäfen
vorgenommen oder wird der Name des Reiseteilnehmers geändert, erheben
wir nachfolgende Umbuchungspauschalen je angemeldetem Teilnehmer und
Strecke. Grundlage der Berechnung sind der Reisepreis und die
Tarifbedingungen; die Gebühren werden auf volle Euro gerundet.
Umbuchungen sind nur innerhalb der gleichen Saison
(Sommer-/Wintersaison) und des gleichen Streckentyps (Kurz-, Mittel-
oder Langstrecke) möglich.
Umbuchungen von ursprünglich gebuchten höher tarifierten Abflügen in
niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen
Reisepreises möglich. Bei Umbuchungen in höher tarifierte Abflüge ist
der Differenzbetrag zu zahlen. Zusätzlich berechnen wir je Teilnehmer
die folgenden Umbuchungspauschalen:
Umbuchungspauschalen
Gültig für die Sommersaison 2009 und Wintersaison 2009/2010
* Basis-Tarif mit Flex Relax (Flex-Tarif)
Keine Umbuchungsgebühr für bis zu drei Umbuchungen bis 24 Stunden vor
Abflug.
Ab der vierten Umbuchung gelten die Umbuchungspauschalen des
Basis-Tarifs ohne Flex Relax.
Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Umbuchung möglich.
* Basis-Tarif ohne Flex Relax
30,00 € pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz-
und Mittelstrecken
(bis ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
60,00 € pro Person und Strecke bis 24 Stunden vor Abflug für
Langstrecken
(ab ca. 5 Std. Flugzeit), Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Umbuchung möglich.
* Aktions-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
Es ist keinerlei Umbuchung möglich.
1.5. Für Buchungen zum Basis-Tarif mit Flex Relax (Flex-Tarif) und zum
Basis-Tarif ist eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach bereits erfolgtem Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) vorbehaltlich
behördlicher Genehmigung bis 24 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten
Rückflug bei frei verfügbaren Plätzen in der selben oder einer höheren
Tarifklasse möglich. Es fallen die unter 1.4 aufgeführten
Umbuchungspauschalen und etwaige Tarifdifferenzen an.
1.6. Die Stornierung von Bahntickets (Rail & Fly) ist bis zu einem
Tag vor dem Abreisetag kostenfrei möglich, danach ist keine Stornierung
möglich. Für die Stornierung der Sonderservices gelten folgende
Regelungen: Premium Menüs und Sonder Menüs, Tiertransporte, Sportgepäck
und Freigepäck-Pakete sind bis 48 Stunden bzw. 2 Werktage vor Abflug
kostenfrei stornierbar. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht
mehr möglich. Die Stornierung eines Parkplatzes (Park & Fly) ist
bis 48 Stunden bzw. 2 Werktage vor Abflug möglich. Eine Stornierung
nach diesem Zeitpunkt sowie eine Erstattung eines kürzer genutzten
Parkplatzes ist ausgeschlossen.
1.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers,
fallen die unter 1.4. aufgeführten Umbuchungspauschalen und etwaige
Tarifdifferenzen an. Die Flugscheine werden bei Online-Buchung mit
Online-Kreditkartenzahlung oder bei Zahlung per Lastschriftverfahren
sofort ausgestellt. Teilnehmer und Ersatzperson haften als
Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des Fluggastes
widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den
Flug nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Die Benennung einer Ersatzperson ist bis 24
Stunden vor Reisebeginn nur für alle Flugstrecken einer Buchung
einheitlich möglich. Eine nachträgliche Änderung von Bank- oder
Kreditkartendaten ist im Zusammenhang mit einer Namensänderung nicht möglich.
1.8. Verlust der Flugscheine. Bei Verlust der Flugscheine berechnen wir
für die Ausstellung neuer Unterlagen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00
€ pro Flugschein. Für bereits veranlasste Flugscheinhinterlegungen,
die am gleichen Tag wieder storniert werden, sind wir berechtigt, 50,00
€ pro Flugschein zu berechnen.
2. Erhöhung von Kosten
Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch Regierungs-,
Kommunal- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen in Bezug
auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen
erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu
bezahlen, sofern sie gesondert ausgewiesen werden. Bei Kauf des
Flugscheins werden Sie in diesem Fall über solche, nicht im Flugpreis
enthaltene Steuern, Gebühren und Zuschläge informiert. Diese werden in
der Regel zusätzlich im Flugschein ausgewiesen. Nach
Flugscheinausstellung erhobene Steuern, Gebühren und Zuschläge bzw.
deren Erhöhungen sind von Ihnen nachzuzahlen.
III. Beförderungsbedingungen
1. Fluggastannahme und Einsteigen
1.1. Die für Sie maßgebliche Annahmeschlusszeit richtet sich nach der
Art des gebuchten Fluges (Kurz-/ Mittelstreckenflug oder
Langstreckenflug) bzw. nach dem jeweiligen Abflughafen. Als
Annahmeschlusszeit definieren wir den von uns festgesetzten Zeitpunkt,
bis zu dem Sie Ihre Check-in Formalitäten abgeschlossen haben und im
Besitz Ihrer Bordkarte sein müssen. Ein verspätetes Eintreffen am
Check-in berechtigt uns, Ihre Buchung zu streichen. Für Schäden und
Aufwendungen, die Ihnen aus allein von Ihnen zu vertretenden
Verletzungen dieser Bestimmungen entstehen, haften wir nicht. Bitte berücksichtigen
Sie die genannten Annahmeschlusszeiten entsprechend bei ihrer Planung.
Um eine reibungslose Abfertigung und einen pünktlichen Abflug zu ermöglichen,
empfehlen wir Ihnen, sich 2 Stunden (USA/Kanada 3 Stunden) vor dem
Abflug im Bereich der Condor Check-in Schalter einzufinden.
1.2. Des Weiteren sollten Sie sich bis spätestens zu dem bei der
Abfertigung angegebenen Zeitpunkt am Gate des von Ihnen gebuchten und
bereits eingecheckten Fluges eingefunden haben, da wir ansonsten
berechtigt sind Ihre Buchung zu streichen, so dass eine Beförderung mit
dem gebuchten Flug nicht mehr möglich ist. Für eventuell dadurch
entstehende Schäden und Aufwendungen übernehmen wir keine Haftung.
2. Beschränkung und Ablehnung der Beförderung
2.1. Wir können Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern,
wenn wir Sie im Rahmen unseres pflichtgemäßen Ermessens vor der
Buchung schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir Sie vom
Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht mehr auf unseren
Flügen befördern werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem
früheren Flug gegen die unten genannten Verhaltensregeln verstoßen
haben und Ihre Beförderung deshalb unzumutbar ist. Wir dürfen ferner
Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung ohne vorherige schriftliche
Benachrichtigung verweigern oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn
* diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur
Vermeidung eines Verstoßes gegen die Vorschriften eines Staates
notwendig ist, von dem aus abgeflogen wird oder der angeflogen oder überflogen
wird; oder
* Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht
unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen
kann; oder
* Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder körperliche
Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder
Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder
Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen; oder
* Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße
regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich
solches Verhalten wiederholen kann; oder
* Sie die Vornahme einer Sicherheitsprüfung verweigert haben; oder
* Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge
nicht bezahlt haben; oder
* Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land
einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für
das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während
des Fluges vernichten oder deren Übergabe an die Besatzung gegen
Quittung trotz Aufforderung ablehnen.
2.2. Die Beförderung von behinderten Personen, kranken Personen oder
anderen, die besondere Betreuung benötigen, muss rechtzeitig, spätestens
jedoch bis 2 Werktage (mind. 48 Stunden) vor dem jeweiligen Flug
angemeldet werden.
2.3. Auf Grund von Sicherheitsmaßnahmen können wir schwangere Frauen während
der letzten 4 Wochen vor Niederkunft nicht mehr befördern. Zu Ihrer
eigenen Sicherheit sollten Sie in Ihrer Reiseplanung berücksichtigen,
dass eine Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein
erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet.
3. Gepäck
3.1. Sie können in bestimmtem Umfang Gepäckstücke als Freigepäck,
zuzüglich 6 kg Handgepäck mit den Maßen 55 x 40 x 20 cm, mitführen.
Boden- und Bordpersonal sind aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet,
nicht zulässige Gepäckstücke mit dem übrigen Gepäck im Laderaum zu
verstauen. Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt.
Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets
o. Ä.) dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck
befördert werden. Condor übernimmt für Gegenstände, die an den
Sicherheitskontrollen der Flughäfen zurückgewiesen werden, weder eine
Haftung noch eine Aufbewahrungspflicht. Für Flüge von/nach/via USA
gelten besondere Auflagen. Bitte beachten Sie die aktuellen
Sicherheitsbestimmungen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem
Flugschein bzw. unseren Informationen.
3.2. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus
sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagpflichtig.
3.3. Bei Nutzung von Zu- und Abbringer-Flügen anderer
Fluggesellschaften zum Condor Flug gelten für die gesamte Zu- bzw.
Abbringer-Strecke die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der ausführenden
Fluggesellschaft. Haben Sie also auf einer Condor Strecke
Sonderleistungen reserviert, dann gelten diese nur auf der von Condor
ausgeführten Strecke. Gleiches gilt für Vergünstigungen bzw. Vorteile
aufgrund Buchungen in der Comfort Class (beispielsweise höhere Freigepäckgrenzen,
Sitzplatzabstand, etc.) oder der Premium Economy Class.
3.4. Wir haben Anzahl, Höchstgewicht und maximale Dimensionen für Ihr
Handgepäck festgelegt. In jedem Fall muss Handgepäck unter Ihren
Vordersitz oder in die Gepäckfächer passen. Wenn Ihr Handgepäck diese
Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht
entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
Gegenstände die dann nicht für den Transport im Frachtraum geeignet
sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente) werden zur Beförderung in
der Kabine nur dann entgegengenommen, wenn sie uns im Voraus angekündigt
und von uns zur Beförderung angenommen worden sind. Die Beförderung
dieses Sondergepäcks ist zuschlagpflichtig. Wird mit Ihrem Handgepäck
das für Ihren Flug festgelegte Höchstgewicht für Handgepäck bzw. das
Gesamtgewicht für Ihr Reisegepäck überschritten, so sind wir
berechtigt einen Zuschlag für Übergepäck zu verlangen. Für den Fall,
dass Sie Gepäck am Check-in oder am Gate zurücklassen, übernehmen wir
keinerlei Haftung für dieses Gepäck. Sollten durch das von Ihnen zurückgelassene
Gepäck Kosten entstehen, sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.
3.5. Die Beförderung von Sportgeräten ist nur in dafür geeigneter
Transportverpackung bzw. Transportbehältnissen möglich. Das Sportgerät
muss separat, d.h. getrennt vom Reisegepäck, verpackt und aufgegeben
werden. Andernfalls wird das komplette Gepäck zur anwendbaren Übergepäckrate
berechnet, die ggf. über der Pauschalrate für das Sportgerät liegt.
Die Mitarbeiter am Check-in behalten sich vor, das verpackte Sportgerät
stichprobenartig zu überprüfen und den Transport bei nicht Einhaltung
der Vorschriften ggf. abzulehnen. Für die Beförderung von Kanus und
Kajaks benötigen wir eine Regressverzichtserklärung. Bitte beachten
Sie, dass die meisten Sportgeräte anmeldepflichtig sind. Eine Anmeldung
ist nur bis 8 Stunden vor dem Abflug möglich. Die aktuellen Kosten und
Bedingungen teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie
unter www.condor.com.
3.6. In Ihrem Gepäck dürfen nicht enthalten sein:
Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände
an Bord des Flugzeugs zu gefährden, so wie sie in den Gefahrgutregeln
der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten
Agenten erhältlich sind.
3.6.1. Zu ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition,
Feuerwerke und Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche,
tiefgekühlte und giftige, wie z. B. Camping-Gas und Aerosol,
entflammbare flüssige Stoffe, wie z. B. Feuerzeugfüllung, Farben und
Verdünner, entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere
leicht entflammbare Materialien (hierzu zählen z. B. auch Feuerzeuge),
Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung
mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxydierende Stoffe, wie
Bleichpulver und Peroxyde, giftige (toxische) Stoffe und
Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien. Des weiteren ätzende
Materialien, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren,
Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit,
magnetisierende Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art sowie
verschiedene gefährliche Güter, welche in den
IATA-Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind.
3.6.2. Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des
Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird,
verboten ist;
3.6.3. Gegenstände, die gefährlich oder unsicher oder wegen ihres
Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit,
Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung
ungeeignet sind; nähere Erläuterungen für den konkreten Einzelfall können
bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten in Erfahrung gebracht
werden;
3.7. Führen Sie an Ihrer Person oder in Ihrem Gepäck: Waffen jeder
Art, insbesondere
(a) Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu
Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden,
(b) Munition und explosionsgefährliche Stoffe,
(c) Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach
den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen
erwecken, mit sich, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen.
Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie
entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter
als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Satz 2 gilt
nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum
Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges
dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen.
3.8. Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen
sowie Sprühgeräte und Sportwaffen können als Gepäck nach unserem
Ermessen zugelassen werden.
Sie müssen entladen und mit einer abgeschlossenen Sicherheitssperre
versehen sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den unter 3.6.1.
genannten Bestimmungen der ICAO und der IATA.
3.9. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die in Ziffern 3.6. bis 3.8.
genannten Gegenstände enthalten und werden diese durch die hoheitlichen
Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese
Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück
geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden. Eine Haftung
für diese Gegenstände übernimmt Condor nicht. Darüber hinaus müssen
wir die hierdurch der Condor entstandenen Kosten Ihnen gegenüber
geltend machen.
3.10. Im aufgegebenen Gepäck dürfen Geld, Juwelen, Edelmetalle,
Computer, elektronische Geräte (z. B. Laptops oder PCs), Geschäftspapiere,
Effekten und Wertsachen, Pässe und andere Ausweispapiere sowie Muster
nicht enthalten sein.
3.11. Für Gegenstände, die entgegen den vorstehenden Bestimmungen im
aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haften wir nicht. Ebenso haften wir
nicht für Folgeschäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände
im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten.
4. Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen
4.1. Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten können sich
zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Buchungs- bzw.
Reisedatum ändern. Sie sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des
Beförderungsvertrages.
4.2. Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über
die planmäßige Abflugzeit informieren, so, wie sie zu diesem Zeitpunkt
gilt und diese in den Flugschein eintragen. Es ist möglich, dass wir
die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung des Flugscheins ändern müssen.
Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen,
Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem
Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die
für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie
annehmbaren Flug umbuchen können, haben Sie Anspruch auf Erstattung
Ihrer Leistungen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
gegebenenfalls Schadensersatzansprüche oder Anspruch auf Leistungen
gem. 4.3.
4.3. Im Falle von Verspätungen und Flugstreichungen erbringen wir bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß der
Verordnung der Europäischen Gemeinschaft VO (EG) Nr. 261/2004.
5. Verhalten an Bord
5.1. Ist Ihr Verhalten an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für
das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass
Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder
Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der
Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder
dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder
Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur
Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur
Fesselung zu ergreifen. Wir sind dazu berechtigt und behalten uns ausdrücklich
vor, Ihre Weiterbeförderung zu verweigern und wegen Ihres Verhaltens an
Bord Strafanzeige zu erstatten und Schadensersatzansprüche
durchzusetzen.
5.2. Elektronische Geräte
Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord, z. B.
Mobiltelefonen, Laptops, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten
mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, ist verboten und
kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und
Herzschrittmacher.
5.3. Bitte beachten Sie, dass während des gesamten Fluges
Anschnallpflicht während der Zeit besteht, die Sie sich auf Ihrem Platz
befinden.
5.4. Alle Condor Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in
allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an
Bord untersagt.
6. Verwaltungsformalitäten
6.1. Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen
Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa
zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen
oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird; das gleiche
gilt für unsere diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen.
6.2. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung,
sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung
der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.
6.3. Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und
Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden
vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten
vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente
zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung
auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen
oder Ihre Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für
Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese
Bestimmungen nicht befolgen.
6.4. Einreiseverbot
Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung
der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das uns von dem jeweiligen Land
auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis
zu zahlen, falls wir Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren
Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil Sie in ein
Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Wir können
zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für
nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen
Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für
die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.
6.5. Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu
hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich
der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates
nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften
erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind
Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge
und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Wir sind berechtigt, in
Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Flugscheine oder Geldmittel
zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder
ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen.
Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse auf die Einhaltung der
Einreisebestimmungen. |
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