Reisebedingungen und wichtige Hinweise
1. Abschluss des Reisevertrages
Die mündliche oder schriftliche Reiseanmeldung kann in jedem
Reisebüro erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Club
Blaues Meer Reisen (CBM) den Abschluss des Reisevertrages
aufgrund des vorliegenden Prospektes verbindlich an. Der
Anmelder haftet auch für die Verpflichtungen der von ihm
mitangemeldeten Teilnehmer, sofern er eine entsprechende
Verpflichtung, durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung,
übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von
CBM zustande. CBM übermittelt die Reisebestätigung unverzüglich
an den Anmelder, nur die hier aufgeführten Leistungen sind
Vertragsbestandteil. Buchungsbestätigungen von
Reservierungssystemen sind vorbehaltlich der Korrektur
offensichtlicher Preisfehler. Weicht die von uns zugesandte
Reisebestätigung von der Anmeldung ab, ist CBM an das neue
Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt aufgrund der
neuen Bestätigung zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das
Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird
eine Anzahlung von 20% fällig. Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung
abgeschlossen haben, wird die Versicherungsprämie mit der
Anzahlung erhoben. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn
zu leisten. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die
Reiseunterlagen zugesandt. Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis, nach Erhalt des
Sicherungsscheins, in einer Summe zu entrichten. Bei Buchung von
Bausteinleistungen (Nur-Hotel, Mietwagen oder Nur-Flug) kann
nach Absprache auch das Reisebüro den Reisepreis kassieren.
3. Insolvenzschutz
Alle Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß den Bestimmungen
§ 651 k BGB bei der Zürich Versicherung gegen die Insolvenz
des Veranstalters versichert. Der Kunde erhält auf der Rückseite
der Reisebestätigung die Versicherungspolice. Die Police
verbrieft den direkten Anspruch der auf der Bestätigung aufgeführten
Kunden gegen die Zürich Versicherung.
4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen des Kataloges und den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt
enthaltenen Angaben sind für den CBM bindend. CBM behält sich
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor
Buchung selbstverständlich informiert wird. Mündliche
Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber dem
Reiseprospekt erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
ausdrücklichen Bestätigung durch CBM.
5. Preisanpassung
CBM behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren wie folgt zu ändern:
Bei der auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann CBM vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen
werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann
CBM vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber
CBM erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für CBM nicht vorhersehbar waren. Im Falle
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CBM den
Reisenden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CBM in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten.
6. Rücktritt und Terminänderung
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die
Erklärung sollte schriftlich an CBM erfolgen. Die
pauschalierten Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz für
Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen, sind
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 75% des
Reisepreises.
Bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir eine
Umbuchungsgebühr von 50,- E. Umbuchungswünsche, die nach
Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
und gleichzeitiger Neuanmeldung, durchgeführt werden. Die
Bearbeitungsgebühren für Namensänderungen betragen bei einer
Hotelreservierung 25,- Euro und bei einer Pauschalreise 25,-
Euro zzgl. anfallender Umbuchungskosten bei der
Fluggesellschaft. Die Umbuchungskosten der Fluggesellschaft
ermitteln wir im Bedarfsfall. Maßgeblich für die Berechnung
der Rücktrittsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei CBM in Warstein. Die Kosten sind sofort zahlbar, unabhängig
von einer eventuellen Regulierung durch eine Rücktrittskosten-Versicherung.
Teilstornierungen können nur pro Zimmer vorgenommen werden. Für
verbleibende Personen muss eine Unterkunft entsprechend der
neuen Belegung gebucht werden. CBM behält sich vor, in
Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist CBM
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der erparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen. Nur-Flug Buchungen können nicht storniert oder
umgebucht werden. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
7. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von CBM nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. EventuelleGewährleistungsanspüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. CBM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
8. Beanstandungen
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden
gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Reiseteilnehmer
diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche
insoweit nicht zu.
9. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder CBM für einen
dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von
einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so kann sich CBM gegenüber dem Reisenden
hierauf berufen. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber CBM geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den
§§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden
sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und CBM Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder CBM die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Für die
Fristwahrung ist der Zugangszeitpunkt der Reklamation bei CBM in
Warstein maßgebend. Reisebüros sind zur Entgegennahme von
Reklamationen nicht bevollmächtigt. Sollte eine gebuchte
Leistung gleich aus welchen Gründen nicht zur Verfügung
gestellt werden können, sind wir berechtigt, eine angemessene
Ersatzleistung zu bieten. Sollte dies nicht möglich sein, hat
der Reiseteilnehmer Anspruch auf Erstattung der nicht gewährten
Leistung. Für den Inhalt von Hotelprospekten, die zur
Information ausgegeben werden, übernehmen wir und die
Buchungsstelle keine Gewähr. Die Verpflegung an Bord bei
Charterflügen gilt teilweise als Bestandteil der
Verpflegungsleistung.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet
den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbingenen Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausfühende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der
Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, muß er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden
als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich
über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist
auf der Seite www.lba.de abrufbar.
11. Vermittlung eines Mietwagens
Die Reservierung des Mietwagens kann über CBM erfolgen.
Jegliche Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, sind
direkt an den Autovermieter zu stellen. In diesem Falle tritt
CBM nur als Vermittler auf. CBM haftet nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung
selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger
beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie
stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem
Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich
die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt
wurde, gültig.
12. Vermittlung eines Hotelzimmers
Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet CBM nur für die
ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die
Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen
fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren
Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von
CBM gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang
sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für
das vermittelt wurde, gültig.
13. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen CBM wegen Leistungsstörung
ist ausgeschlossen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass- und
Gesundheitsvorschriften der EU. Deutsche Staatsangehörige benötigen
einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über
Pass- und Visabestimmungen, für deren Einhaltung der Kunde
selbst verantwortlich ist.
15. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Der
Reisende kann CBM nur am Firmensitz in Warstein verklagen. Bei
der Klassifizierung der Hotels handelt es sich um die
offizielle, vom spanischen Ministerium für Tourismus vergebene
Kategorie.
16. Reiseveranstalter
Club Blaues Meer Reisen, Wilhelm Christian Holznigenkemper
eingetragener Kaufmann am Amtsgericht Arnsberg, HRA 3587
Alte Kreisstraße 13, 59581 Warstein, Postfach 1368, 59564
Warstein
Telefon (02902) 97260, Fax (02902) 2092
www.club-blaues-meer.de / E-Mail: info(at)club-blaues-meer.de
Bankverbindungen
Deutsche Bank Arnsberg, BLZ 46670024, Konto 502681000
Dresdner Bank Meschede, BLZ 44080050, Konto 782296000
Volksbank Hellweg eG, BLZ 41460116, Konto 8007999301
SWIFT/BIC: GENODEM1SOE / IBAN: DE75 414 601 16 8 007 999 301
Schweiz: Raiffeisenbank St. Gallen, Konto 783228.66 |
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