Reise- und Zahlungsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast,
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns
geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden
zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen
Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen in unseren
Ausschreibungen. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht
haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der
Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Meerbusch
zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung,
der die vollständigen Reise- und Zahlungsbedingungen beiliegen. Reisebüros
treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei
telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der
Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine
Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung
hinweisen.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns
erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt,
die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen
gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem
gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung
fällig. Diese beträgt 20% (auf volle EURO aufgerundet) von dem
Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss
vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der
Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne
nochmalige Aufforderung fällig.
2.1.1. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen
sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung
im Lastschriftverfahren anbieten sollten und Sie Ihr schriftliches
Einverständnis erteilt haben erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto
zu den gleichen Zeitpunkten.
2.1.2. Sofern wir bei Buchung der Reise ausschließlich die unter Ziffer
2.1.1. angegebenen Zahlarten anbieten, wird die Anzahlung in Höhe von
20% des Reisepreises und die Prämie für die Versicherung mit Erhalt
der Reisebestätigung/Rechnung sofort fällig. Die Restzahlung erfolgt
spätestens 30 Tage vor Reiseantritt durch Abbuchung von Ihrem Konto.
2.1.3. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der
Sicherungsschein übergeben oder übersandt, üblicherweise mit der
Reisebestätigung/Rechnung (rückseitig abgedruckt), denn Ihre auf den
Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB
insolvenzgesichert.
2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung
oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,
berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung
von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
2.3. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei
Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir
berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein
Serviceentgelt von € 20,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen
nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen,
sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 25,00 zu
erheben.
3. Leistungen, Preise.
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen in unseren Ausschreibungen, so wie sie
Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten
Aufenthaltsdauer - zu den in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen
Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin
angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht,
gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zustellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen
zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur
dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine
Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person
für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte
Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten
Ferienwohnungs-Typ.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4
J.) können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder
Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen
zu einem Preis gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine
erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise
das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für
Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel
entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder
unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen
ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im
Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit
Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt:
Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B.
Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für Ihr
Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen
entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Ausschreibungen.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig
an unsere Reiseleitung oder unser Service-Center. Eine solche Verlängerung
ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug
erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die
Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens
notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis
für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche
in unseren Ausschreibungen oder kann auf Nachfrage durch unser
Service-Center mitgeteilt werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher
als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung
oder unserem Service-Center über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1.1.
Absatz, ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines
Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten
Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die
Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt
2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie
folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen
den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im
Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich
nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei Bucher Reisen.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden
sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen zu
den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgewiesen.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel -
vorbehaltlich bei Reiseleistungen von GoBucher (Bucher Packaging) vgl.
Ziffer 5.3.8. - betragen die Rücktrittspauschalen; die wir im Falle
Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen,
jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.3.3. bei Schiffsreisen
bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.4. bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80%
5.3.5. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten
Reise nach 5.3.1 u 5.3.3. ist; in diesem Fall gelten die dort
vereinbarten Pauschalen
5.3.6. bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 30,00 Mietwagen-Gutschein (Voucher).
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
5.3.7. Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind
(z.B. Konzerte, Musicals etc.) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab
dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %.
5.3.8. Bei Reiseleistungen von GoBucher (Bucher Packaging) die bei
Buchung zu einer Gesamtheit von Reiseleistungen nach dem Prinzip des
sog. "Dynamic Packaging" zusammengestellt werden, werden im
Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger
(Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die grundsätzlich
nicht erstattet werden können. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft
einer solchen gebuchten Reise, finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1.
bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen folgende Rücktrittspauschalen
ihre Anwendung:
Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen
vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%
5.3.9. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und
sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.3.10. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende
Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung
und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro bzw. dem
Service Center mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen
oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-,
Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Person, bei
Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei
Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33 je Änderungsvorgang,
bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60. Spätere Änderungen
sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
Umbuchungen von Festbuchungen auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der
Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles sind nicht möglich.
Änderungswünsche, die die unter Ziffer 5.3.8. GoBucher (Bucher
Packaging) genannten Reiseleistungen betreffen, können nicht
pauschalisiert berechnet werden, sondern werden anhand der tatsächlichen
Gegebenheiten ermittelt.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften
als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der
Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen
Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die
Mehrkosten betragen in der Regel € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen
je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person (bei City-
& Events gemäß jeweiliger Berechnung). Bei Linienflügen und Flügen
aus den Bausteinprogrammen nach Ihren Wünschen, sind Umbuchungen und
Namensänderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit
(und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich.
Vor Flugscheinausstellung betragen die Mehrkosten € 33 pro Person. Die
Kosten für Umbuchungen und Namensänderungen nach Ausstellung des
Flugscheines sind abhängig vom gewählten Flugtarif. Einige
Sondertarife erlauben keine Umbuchungen oder Stornierungen. Ihr Reisebüro
informiert sie vor Buchung über die jeweiligen Regelungen. Bei
Reiseleistungen die GoBucher (Bucher Packaging vgl. Ziffer 5.3.8.)
betreffen, müssen wir bei der Benennung einer Ersatzperson die tatsächlich
bei den einzelnen Leistungsträgern entstehenden Kosten berechnen.
5.6. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,
Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen
Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei
Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit
insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen
Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Mondial Assistance International
AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren Sie
sich bitte näher im Reisebüro oder unter www.bucher.de bzw.
www.gobucher.de oder telefonisch in unserem Service-Center. Wenn ein
Versicherungsfall eintritt, ist die Mondial Assistance International AG,
Niederlassung Deutschland, Ludmillastr. 28, 81543 München, unverzüglich
zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden
unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf §651j
BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,
so finden die Vorschriften des §651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4
Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend
machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie
deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine
Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner
Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten
schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren
geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.)
an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung
durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der
Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für
die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere
Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung
von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir
keine Haftung.
9.3. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.)
und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als
Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der
Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1.
soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4.Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir
jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EURO 4100,- bzw. bis zur
Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser EURO 4100,- übersteigt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw.
Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.
10.5.1. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst
schriftlich bei uns geltend machen.
10.5.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um
einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns
geltend machen.
10.5.3. Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung
bei uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem
Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem
Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine
Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können
Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung
der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für
die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß
Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung
beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
10.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr,
beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers,
der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr,
beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte,
soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen
erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in
3 Jahren.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere bei den Reisebüros oder unter
www.bucher.de oder unter www.gobucher.de hinterlegten Informationen zu
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie
sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes
bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines
Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte
erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem
deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.
Benutzungshinweise.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns,
Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber
informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren.
Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der EU ist über die
Internetseite www.bucher.de oder
www.gobucher.de abrufbar.
13. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
13.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten
erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es
werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner
weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und
unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das
Datengeheimnis verpflichtet. Ist Ihre Reise kreditfinanziert, pflegen
wir zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung sowie für
Marketingzwecke einen Datenaustausch mit anderen
Konzerndienstleistungsunternehmen und ggf. mit der Schufa und der Fa.
Informa GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim. Ihre schutzwürdigen
Belange werden dabei von uns berücksichtigt. Datenübermittlung an
staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger
Rechtsvorschriften. Die Zollbehörden der USA haben alle
Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- und
Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu stellen. Diese
Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu
Sicherheitszwecken verwendet.
13.2. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr stehen Ihnen
unsere Reise- und Zahlungsbedingungen in der zum Buchungszeitpunkt gültigen
Fassung zum Herunterladen (download) zur Verfügung. Unverzüglich nach
Ihrer Buchung erhalten Sie auf elektronischem Wege eine Bestätigung,
dass diese bei uns eingegangen ist. Der Vertragstext wird nach dem
Vertragsschluss nicht von uns gespeichert.
13.3. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen/Prospekten werden
vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.4. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte
verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende
Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.5. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung
des Reisevertrages.
Reiseveranstalter
BUCHER REISEN GMBH
Düsseldorfer Straße 83
40667 Meerbusch
Gerichtsstand: Amtsgericht Neuss
Stand: Dezember 2008 |
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