Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BigXtra
Touristik GmbH
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die BigXtra
Touristik GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrages
zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder
fernmündlichen Anmeldung bietet der Anmelder dem
Reiseveranstalter nach Maßgabe der die Reiseleistung
bestimmenden Reiseausschreibung den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Reisevertrag
kommt nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung
des Reiseveranstalters beim Anmelder zustande. Reisemittler und
Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen des
Reiseveranstalters zu erklären.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters
vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich
oder schlüssig - etwa durch Leistung einer Zahlung auf den
Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.
2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung des
Reiseveranstalters sowie Zugang eines Sicherungsscheines (vgl.
Ziffer 2.4.) wird - soweit sich aus der Leistungsbeschreibung
der konkret gebuchten Reise (z.B. Reisen mit
Event-Eintrittskarten) keine abweichenden Konditionen ergeben -
eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zzgl. evtl.
Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 8.) sofort fällig. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Aufforderung fällig.
2.2. Befindet sich der Reisende mit der An- oder Restzahlung in
Verzug und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist
keine Zahlung, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom
Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer
4.2. zu verlangen.
2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an
den in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter
geleistet werden.
2.4. Die an den Reiseveranstalter geleisteten Zahlungen sind
gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird
mit der Reisebestätigung/ Rechnung übersandt.
3. Leistungen und Nebenabreden
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B.
im Katalog, in der Anzeige beziehungsweise aus der Darstellung
auf den veranstaltereigenen Websites im Internet) sowie aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung des
Reiseveranstalters. Leistungsbeschreibungen in Katalogen,
Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels
sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich.
3.2. Reisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt,
Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der
Reiseausschreibung und - bestätigung abweichende Zusicherungen
im Namen des Reiseveranstalters zu geben. Soweit eine ausdrückliche
Bestätigung auf der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als
unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine
Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson,
Hinterlegung von Reiseunterlagen
4.1. Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt sollte schriftlich unter
Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
4.2. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den
Reisenden ist der Reiseveranstalter berechtigt, unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen
Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu
verlangen. Der Reiseveranstalter bedient sich hierzu - soweit
nicht abweichend vereinbart - der pauschalen Berechnung der
Entschädigung wie folgt:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%,
vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25%,
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%,
vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%,
vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 75%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
des Gesamtreisepreises.
Nurflugtickets, Reisen mit Linienbeförderungsscheinen, sowie
Schiffsreisen:
bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%,
bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%,
bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%,
bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%,
vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 85%,
vom 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 90%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
des Gesamtreisepreises.
Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der
Reiseart, mindestens € 80,- pro Buchung.
4.3. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden
vorbehalten.
4.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung,
welche die Stornogebühren im Rahmen der
Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
4.5. Bei Stornierung bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine,
Hotelvoucher, Bahntickets oder ähnliches sind an den
Reiseveranstalter unverzüglich zurückzugeben, da andernfalls
der volle Reisepreis berechnet wird.
4.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter
Reiseleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Möglichkeit
des Rücktritts vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden unbenommen.
4.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten
Reisenden, wird eine Gebühr von € 30,- pro Person berechnet.
Durch den Personenwechsel entstehende Mehrkosten (z.B.
Neuausstellung von Linienbeförderungsscheinen) werden an den
Reisenden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.
4.8. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang
und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der
Reiseunterlagen beim Reisenden durch postalischen Versand zu gewährleisten,
ist der Reiseveranstalter berechtigt, an ausgewählten Flughäfen
eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen zu
veranlassen. Die hierfür durch den Reiseveranstalter berechnete
Gebühr in Höhe von € 15,- pro Ticket bzw. Reiseunterlage hat
der Reisende zu tragen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
5.1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag bis
30 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet,
sofern der Reisende nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch
macht.
6. Leistungsänderungen
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen
zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden
sollte, durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere
zumutbare Änderungen von Flugleistungen.
7. Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.1 Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten -
insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - der
Buchungsbestätigung unverzüglich nach Zugang zu prüfen und
eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten
dem Reiseveranstalter zu melden.
7.2. Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2
Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren
Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens
1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets
oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig
vorliegen, so hat er sich unverzüglich mit dem
Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.
7.3. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm übersandten
Reiseunterlagen unverzüglich nach Zugang zu prüfen und
eventuelle Abweichungen zur Buchungsbestätigung zu melden.
7.4. Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen
Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst
nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten
werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben.
Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisemittler noch
weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende
diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei
der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen
Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei
Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die
genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der
Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung
zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen
wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt, empfohlen.
7.5. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt
sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Buchungsbestätigung,
die nur vorläufig sind, vor.
7.6. Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden
vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden.
7.7. Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten
bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor
planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen
ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
7.8. Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei
Buchung angegebenen Kontaktdaten - insbesondere unter der
angegebenen Telefonnummer in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn
- regelmäßig erreichbar ist.
7.9. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige
Wertgegenstände auf das Notwendige zu beschränken und
jedenfalls nicht mit dem Reisegepäck aufzugeben, sondern im
Handgepäck mit sich zu führen.
8. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung des
Reiseveranstalters kommt das Versicherungsvertragsverhältnis
ausschließlich zwischen dem Reisenden und der
Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag
kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die
mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist
alleinige Obliegenheit des Reisenden, die sich aus dem
Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die
Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel
anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu
verlangen. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt
werden, soweit nicht eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen
wurde oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten
erfolgte (vgl. Ziffer 9.2.).
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen
Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger
genügt hier in der Regel nicht. Bei Reisen mit individuellem
Reiseverlauf (Flug & Mietwagen) sowie bei Städtereisen ohne
örtliche Reiseleitung ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber
dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen
Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten
Kontaktinformationen sind den Reiseunterlagen zu entnehmen bzw.
ggf. bei der Reiseleitung vor Ort zu erfragen.
9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der
Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck
bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, ist daher
zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
durchführenden Fluggesellschaft zu erstatten. In sonstigen Fällen
ist die Reiseleitung zu verständigen.
9.4. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich
welcher Art anzuerkennen.
9.5. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen
sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer
Reisenden oder Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei
der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen
Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die
Rechte an ihn abgetreten haben.
10. Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters aus dem
Reisevertrag für Schäden durch den Reiseveranstalter oder
einen Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wird.
10.2. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter je Reisendem und Reise bei
Sachschäden bis höchstens € 4.100,-. Wenn der Reisepreis pro
Person € 1.367,- übersteigt, ist die Haftung auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen,
derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung
abzudecken.
10.3. Die Geltendmachung von vertraglichen Minderungs- und
Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den vom
Reiseveranstalter erbrachten Reiseleistungen muss innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen. Eine
fristgerechte Geltendmachung gegenüber dem Reisemittler oder
einem sonstigen Dritten ist nicht ausreichend.
10.4. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem
Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB wird auf 12 Monate
verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die
Reise nach dem Vertrag enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, Informationen
zum Luftfahrtunternehmen, Sonstiges
11.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und
Gesundheitsvorschriften zeichnet der Reisende verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu
dessen Lasten, es sei denn, der Reiseveranstalter hätte den
Reisenden nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten
für deutsche Staatsangehörige. Reisende ohne deutsche
Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen
beim zuständigen Konsulat erfragen.
11.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen
auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren,
sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss
feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung
über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit
hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht,
informiert der Reiseveranstalter den Reisenden vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich
den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft
feststeht, stellt der Reiseveranstalter sicher, dass dem
Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich
zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die
Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
11.3. Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermäßigungen
ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des
Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft
des Reisenden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Die Vorschriften für Fernabsatzverträge finden im Rahmen
des Abschlusses von Reiseverträgen gemäß § 312 b Abs. 3 Nr.
6 BGB keine Anwendung.
12.2. Die dem Reiseveranstalter zur Vertragsdurchführung zur
Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nach den in
Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch
verarbeitet und genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung
seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den
Datenschutzbeauftragten unter der am Ende angegebenen Adresse
des Reiseveranstalters widersprechen.
12.3. Der Gerichtsstand für Klagen eines Reisenden gegen den
Reiseveranstalter ist München. Falls unser Vertragspartner
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. falls der
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden
Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss
aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls
unser Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand München
vereinbart.
Reiseveranstalter:
BigXtra Touristik GmbH
Landsberger Straße 304, 80687 München
Handelsregister München HRB 139717
Stand: August 2007 |
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