Reisebedingungen Attika Reisen
Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende
Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und Attika Reisen regeln.
1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere
schriftliche Reisebestätigung zustande. Anmeldung und Bestätigung
können dem von Ihnen ausgewählten Reisebüro erklärt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende,
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre Reiseanmeldung bzw.
Reiseanfrage grundsätzlich 10 Tage gebunden, wenn nicht
ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche Erklärung über
die Annahme des Angebots ausdrücklich gefordert ist. Für
diesen Fall verkürzt sich die Bindungsfrist auf 4 Tage. Die
schriftliche Reisebestätigung enthält alle für die Reise
wichtigen Angaben, z.B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme
und Preis. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von
der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche
wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum
Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises, zuzüglich der Prämie für eine eventuell
mitgebuchte Reiserücktrittskosten-Versicherung fällig. Bei
Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard und VISA) berechnen wir 1%
des Reisepreises (Disagio). Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im
Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Weitere Zahlungen auf den
Reisepreis werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig,
üblicherweise jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, sofern die Reise
nicht mehr aus den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden
kann. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe
bezahlt werden, berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur
Ablehnung der Leistung und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe
der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Abs. 5.3.1. bzw.
Abs. 5.3.2.. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze
und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit
offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein
geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt.
Kurzfristige Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen
schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig
ist.
Bürgschaft für Reisepreiszahlungen durch:
Zürich Versicherung AG
- Kautionsversicherung -
Vertrag Nr. 704.000.497.670
Solmsstraße 27-37
60252 Frankfurt am Main
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Katalog und den Hinweisen im Preisteil.
Sonderabgaben, die an Flughäfen für die Sicherheitsprüfung
erhoben werden, sind bereits im Reisepreis enthalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt
durch Attika Reisen
Attika Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die
betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich die bei
Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Attika Reisen den
Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Attika
Reisen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann Attika Reisen vom Reisenden verlangen. Im Fall
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Attika
Reisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage
vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
Attika Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung Attika Reisen gegenüber geltend zu machen.
Leistungsänderungen durch den Veranstalter sind nur möglich
insofern sie für den Reisenden zumutbar sind. Attika Reisen behält
sich eine Preisanpassung vor, wenn die vom Kunden gewünschte
und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des
Prospekts verfügbar ist. Attika Reisen kann den Vertrag kündigen,
wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies
kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie
Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf
Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen
etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften
und technischen Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem
dieser Gründe, erstattet Attika Reisen den Reisepreis abzüglich
einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die
Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen Attika Reisen und der
Reisende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer
Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Attika Reisen
berechtigt von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten.
Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert bzw. spätestens
jedoch zwei Wochen vor Reisebeginn. Bitte beachten Sie, dass die
im Katalog und Preisteil ausgewiesenen Flugtage und Flugzeiten
nicht Bestandteile des Reisevertrages sind. Diese entsprechen
dem Stand der Drucklegung des Kataloges im Juli 2009 und sind
daher unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich
vor. Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass
An- bzw. Abreisetage nicht als Erholungstage angesehen werden dürfen.
5. Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei Attika Reisen.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, z.B. wegen verpasster Anschlussflüge, kann
Attika Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Attika Reisen behält sich vor, die Entschädigung konkret
oder nach folgender Pauschalierung zu berechnen. Die Höhe der
Prozentsätze richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des
Einganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich
die Prozentsätze, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie im
Folgenden dargestellt. Wir weisen bezüglich der angesetzten
Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit
offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein
geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt.
5.3.1. bei Pauschalreisen (mit Flug)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 75%
Für Flugreisen gelten folgende gesonderte Stornobedingungen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
Für Flugreisen mit Linienfluggesellschaften (z.B. A3, LH, OA)
gelten gesonderte Stornobedingungen.
5.3.2. bei Selbstanreise
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%,
mindestens jedoch Euro 50 p.P.
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen
wie bei Flugreisen (siehe 5.3.1.).
5.3.3. Bei Ferienwohnungen und Villen sind die Stornostaffeln
der einzelnen Häuser individuell und können auf Verlangen bei
Attika Reisen angefordert werden.
5.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente
(Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) zurückzugeben, da sonst der
volle Reisepreis berechnet werden muss. Rückerstattungen sind
lediglich bei Attika Reisen möglich.
5.5. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen z.B. des
Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft, der Beförderungsart,
der Abflughäfen besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Attika Reisen bis 30
Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von Euro 15 p.P.
verlangen. Kurzfristige Umbuchungen auf Wunsch des Kunden ab dem
29. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 5.1. bis 5.4. der Reisebedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In diesem Fall
gelten die Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2.
angegeben. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze
und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit
offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein
geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt.
Reisen bei denen die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn
erfolgt ist und Reisen mit reduzierten Preisen (Sonderangebote)
können ebenfalls nur nach Rücktritt des Kunden und
gleichzeitiger Neuanmeldung umgebucht werden. Auch in diesem
Fall gelten die Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2.
angegeben.
5.6. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind
bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos. Ab dem 29. Tag erheben
wir eine Gebühr in Höhe von Euro 15 p.P. pro Namensänderung.
Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der
Fluggesellschaft angefragt und gemäß den Bedingungen der
Linienfluggesellschaft berechnet werden. Teilnehmer und
Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem
Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den
besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein
Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind
wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern, oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben oder im
Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über Attika Reisen
gebuchte Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich
zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder
der Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu
lassen.
5.8. Bei Umbuchungen von Flügen im Zielgebiet (bei der Attika
Reiseleitung) wird - soweit Flugplätze vorhanden sind - eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 25 berechnet. Je nach Verfügbarkeit
kann sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung erhöhen. Es
besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort.
5.9. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen. Diese werden
mit der Reisebestätigung ausgehändigt.
5.10. Tickethinterlegungen sind generell möglich. Für
Tickethinterlegung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
Euro 20 p.P. berechnet.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Als vertragliche Luftfrachtführer und Seefrachtführer haftet
Attika Reisen neben dem ausführenden Luftfrachtführer nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem
Montrealer Übereinkommen und nach der Athener Konvention von
1974 für die Beförderung von Passagieren auf See und deren Gepäck
nach dem griechischen Seerecht, etc.. Dies gilt auch für die
Festlegung der Haftungshöchstgrenzen. Schadensersatzansprüche
können nur bei Verschulden des ausführenden Luftfrachtführers
geltend gemacht werden. Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden
Schäden bestehen Ansprüche gegen Attika Reisen nur dann, wenn
zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert oder
Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind.
Dies liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige,
aber zumutbare Verzögerungen eintreten, auf die Attika Reisen
keinen Einfluss nehmen kann. In den Fällen, in denen Attika
Reisen Fremdleistungen vermittelt, z. B. bei Ausflügen,
Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u. ä. haftet Attika
Reisen nicht für Störungen dieser Leistungen. Die vertragliche
Haftung von Attika Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis soweit ein
Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen
dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische
Haftung von Attika Reisen für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungssumme gilt
jeweils je Kunde und Reise. Ansprüche auf Rückerstattung bei
Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren
in zwei Jahren. Außervertragliche Schadensersatzansprüche, die
auf den Ersatz von Sachschäden gerichtet sind und nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei
Jahren. Verjährungsbeginn ist die vertraglich vorgesehene
Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies
gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von Attika Reisen oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Attika
Reisen beruhen.
7. Identität des Luftfahrtunternehmens
Attika Reisen unterrichtet die Fluggäste über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Dies bezieht sich auch
ausdrücklich auf Fälle in welchen sich das
Luftfahrtunternehmen kurzfristig ändert.
8. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Attika Reisen informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger.
Attika Reisen haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für
die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der
Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass
verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen
zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren.Der Reisende
sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls
sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
9. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
nach Abschluss ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Hinweise:
1. Alle Angaben in dieser Preisliste einschließlich des zugehörigen
Kataloges entsprechen dem Stand im Juli 2009.
2. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über
den Inhalt unseres Kataloges hinausgehen, vom Reisebüro erst
nach Rücksprache mit uns bestätigt werden können.
3. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss des
Attika-Reiseschutz-Paket-Plus. Sofern Sie diesen Komplettschutz
nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung
(weitere Informationen siehe Rückseite dieses Preisteils). Sie
erhalten diese Versicherungen bei Attika Reisen oder in Ihrem
Reisebüro.
4. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir im Handgepäck zu
verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.
5. EU Handgepäck-Neuregelung: Die neuen Vorschriften für das
Handgepäck von Fluggästen traten am Montag, dem 6. November
2006 in Kraft. Die Richtlinien der EU entsprechen weitgehend den
Vorgaben der US-Behörden, die seit Ende September 2006 für
alle Flüge in die und aus den USA bestehen. Nach den neuen
einheitlichen Regelungen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten,
Gels und Cremes auf 100 ml pro Behältnis beschränkt. Diese müssen
in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem
Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der
Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier
darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Medikamente und
Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an
Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels
transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der
Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Passagiere können aber
Alkohol, Parfüms und andere Flüssigkeiten nach der
Sicherheitskontrolle an den Gates und im Flugzeug kaufen. Das
gilt allerdings nicht für Flüge in die USA. Dort gelten die
strengeren Vorschriften. Die Regeln gelten für alle Flüge mit
Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz,
von Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und
Kanada.
6. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen,
dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme
auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der
Reisende verpflichtet ist, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Attika-Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sie
sollten sich von der Reiseleitung den Empfang Ihrer Mängelbehauptung
bestätigen lassen. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht
zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher
Hinsicht berechtigt.
7. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung
ist jedoch erst dann zulässig, wenn Attika Reisen innerhalb
einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist keine
Abhilfe leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
8. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen
auch eine Änderung unserer "Allgemeinen
Reisebedingungen" in einzelnen Punkten erforderlich machen,
werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die ab
dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen
geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten die neuen
Bedingungen in Ihrem Reisebüro ausgehändigt, auf jeden Fall
rechtzeitig vor Vertragsschluss.
Veranstalter:
Attika Reisen GmbH & Co. KG
Sonnenstr. 3
80331 München
Reisebedingungen Kreuzfahrt-Programme
Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich
möglichen Erwerbs beträgt die pauschalierte Entschädigung pro
Person:
Bei Programmen mit Variety Cruises:
Stornierung/Rücktritt:
60 Tage bis 31 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises
30 Tage bis 16 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
ab 15 Tage vor Abreise 100% des Reisepreises
Umbuchungen werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand
abgerechnet, jedoch mindestens Euro 50 pro Person.
Bei Programmen mit A-ROSA:
Stornierung/Rücktritt:
bis 30 Tage vor Reiseantritt10% des Reisepreises
29 Tage bis 22 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
21 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisespreises
6 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts bzw. Nichtantritt 90% des Reisepreises
Bei Umbuchungen werden bis 30 Tage vor Reiseantritt Euro 25 pro
Person berechnet. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt muss die Reise
zu obigen Bedingungen storniert und neu eingebucht werden. Dies
gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit und das Recht
nachzuweisen, dass Attika Reisen ein geringerer Schaden
entstanden ist.
Ansonsten gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen.
(Stand Juli 2009) |
|