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Allgemeine Geschäftsbedingungen att Reisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der att touristik GmbH (nachfolgend I. PAUSCHALREISEN)
I. PAUSCHALREISEN
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde att den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet (www.att-touristik.de) vorgenommen werden. att nimmt das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit der Buchungsbestätigung an das vermittelnde Reisebüro oder an den Kunden an. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahme wird durch att in der Regel schriftlich bestätigt. Die schriftliche Bestätigung steht dem Kunden im Reisebüro zur Verfügung und wird ihm dort ausgehändigt, bzw. an seine Anschrift übersendet. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist att an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde die Reise antritt.
2. Bezahlung
2.1 Mit dem Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der gesamte Reisepreis, abzüglich der geleisteten Anzahlung, ist nach erfolgter Buchungsbestätigung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises steht att ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden zu. Zahlt der Kunde entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen auf dem Flughafen, ist att berechtigt, für den damit verbundenen zusätzlichen Serviceaufwand ein Entgelt von EUR 10,00 pro Vorgang zu berechnen. Erfolgen Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen und muß att den Kunden deshalb mahnen, ist att berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 10,00 zu erheben. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, daß keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
2.2 Hat sich das vermittelnde Reisebüro für das Direktinkasso durch att entschieden, erhält der Kunde die Rechnung und Bestätigung von att und leistet die Anzahlung sowie die Restzahlung des Reisepreises direkt an att. Eine Zahlung an das Reisebüro hat in diesem Fall keine schuldbefreiende Wirkung.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von att, die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder in der maßgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch att.
3.2 a) Die Leistungsbeschreibungen und Preise in einem Reisekatalog sind für att bindend, bis der jeweils nachfolgende Reisekatalog erscheint; dann gelten nur die Aussagen des nachfolgenden Reisekataloges.
b) Bei Abweichungen von Leistungsbeschreibungen in einem Reisekatalog und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.
c) Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von att herausgegeben werden, sind für att nicht bindend.
3.3 Maßgebend für alle Kinderermäßigungen ist das Alter des Kindes am Tag des Reiseantritts.
3.4 Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen, den Katalogaussagen oder den Sonderausschreibungen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch att ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
3.5 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von att (z. B.
Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).
3.6 Der Kunde hat die Möglichkeit, ein einzelnes Hotel (Nur- Hotel) zu buchen. Einzelheiten zur Verfügbarkeit und den Preisen sind bei att zu erfragen. Die Regelung des Punkt 5. gelten auch insoweit.
4. Preiserhöhung und Änderung der Reiseleistungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von att nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 att behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann att den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann att vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann att vom Kunden verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- und/oder Flughafengebühren gegenüber att erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für att verteuert hat.
d) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für att nicht vorhersehbar waren.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat att den Kunden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn att in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von att über die Preiserhöhung att gegenüber geltend zu machen.
4.3 att hat eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gem. 4.1 oder eine zulässige Absage der Reise (gem. Ziffer 8) unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er kann statt dessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch att, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn att in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch att gegenüber att geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei att. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann att an Stelle des Reisepreises Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen von att verlangen, sofern att den Rücktritt nicht zu vertreten hat und es sich nicht um einen Fall Höherer Gewalt handelt. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von att in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Kunde nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Die pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen: 5.2 Für Pauschalreisen sowie Gruppenbuchungen, die nicht unter Punkt 5.3 oder 5.4 fallen:
a) bis zum 22. Tag vor Abreise 20%, mindestens jedoch EUR 35,- pro Person
b) ab dem 21.-15. Tag vor Abreise 30% des Reisepreises
c) ab dem 14.-7. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises
d) ab dem 6.-1. Tag vor Abreise 60% des Reisepreises
e) am Reisetag oder bei Nichterscheinen 80% des Reisepreises
5.3 Für Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangeboten sowie gruppenermäßigten Buchungen), auch Teilstornos, die nicht unter Punkt 5.2 oder 5.4 fallen:
a) bis zum 29. Tag vor Abreise 20% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 35,- pro Person
b) ab dem 28.-22. Tag vor Abreise 30% des Reisepreises
c) ab dem 21.-15. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises
d) ab dem 14.-7. Tag vor Abreise 60% des Reisepreises
e) ab dem 6. Tag bis zum Abreisetag 80% des Reisepreises
5.4 Für alle Pauschalreisen mit Linienflügen, z.B. mit Emirates, KLM Royal Dutch Airlines, Martinair, Thai Airways International, Qatar Airways, Royal Brunai, Turkish Airlines und Sri Lanka
a) vor Ticketausstellung 20%, mindestens jedoch EUR 35,00 pro Person
b) nach Ticketausstellung (29. Tag vor Abflug) Flugpreis nicht erstattungsfähig; zuzüglich der eventuell anfallenden prozentualen Hotelkosten.
5.5 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip des sogenannten Packaging zusammengestellt wurde, werden Sondertarife der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem Grunde gelten die folgenden abweichenden Rücktrittsgebühren:
a) Bei Flugpauschalreisen vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
b) ab 14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
6. Ersetzung des Kunden/Umbuchungen
6.1 Der Kunde kann sich zum Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben der Kunde sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Die Parteien vereinbaren, dass eine Mehrkostenpauschale ohne gesonderten Nachweis der att vom Kunden sowie dem Dritten als Gesamtschuldner geschuldet wird. Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu ersetzende Person EUR 35,- sofern die Gesamtaufenthaltsdauer nicht vier Wochen überschreitet. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind. Sofern die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, kann att dem Wechsel der Person widersprechen. Widerspricht att dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Kunden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Kunden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchungen), kann att bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben:
a) Für Pauschalreisen und Flugreisen mit Ausnahme der unter b) aufgeführten Linienflüge bis zum 22. Tag vor Reiseantritt.
b) Für Linienflüge (vgl. auch Punkt 5.4) soweit möglich und verfügbar bis zum 29. Tag vor Reiseantritt, danach sind Änderungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich; Gruppenreisen mit Linienflügen unterliegen separaten Umbuchungsbedingungen. Diese erfahren Sie bei Buchung in der Gruppenabteilung von att.
c) Bei Gruppenreisen, soweit sie nicht unter b) fallen, bis zum 29. Tag vor Reiseantritt
6.3 Das Umbuchungsentgelt vereinbaren die Parteien pauschal mit EUR 35,00 pro Kunden und Umbuchungsleistung. Der Kunde kann jedoch jederzeit nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungspauschalen durch die Umbuchung entstanden sind.
6.4 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist gem. Punkt 6.2 erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Punkt 5. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.5 Bei einer Reise, die auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip des sogenannten Packaging zusammengestellt wurde (Ziff. 5.5), ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Bei Ersetzung des Kunden durch einen Dritten berechnet att dem Kunden die entstehenden Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträger, die im Einzelfall angefragt werden müssen. Die Parteien vereinbaren, dass eine Bearbeitungspauschale ohne gesonderten Nachweis der att vom Kunden sowie dem Dritten als Gesamtschuldner geschuldet wird. Die Bearbeitungspauschale beträgt für jede zu ersetzende Person € 35,-.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde aus durch att nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. att wird jedoch Erstattungen von Leistungsträgern oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung an den Kunden weitergeben.
8. Rücktritt und Kündigung durch att
In folgenden Fällen kann att vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
8.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn att in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat, kann att erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Reise nicht durchgeführt und der Reisevertrag gekündigt wird. att wird dem Kunden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der Kunde kann die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn att in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Erklärung durch att gegenüber att geltend zu machen. Macht der Kunde nicht von seinem vorstehenden Recht Gebrauch, so ist der von dem Kunden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
9. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl att als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann att für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist att verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
10. Haftung
10.1 att haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung von att direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche etc. vgl. Ziffer 3.5).
10.2 Die vertragliche Haftung von att ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit att für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist.
10.3 Für alle gegen att gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet att bei Sachschäden bis EUR 4100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
10.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich att hierauf berufen.
10.5 Sofern att vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet att ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gem. den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens, des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada und anderen. Das Montrealer Übereinkommen, das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanadaverkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigungen von Gepäck. Kommt att bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des HGB und des Binnenschifffahrtgesetzes.
10.6 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet att nur, wenn att ein Verschulden trifft.
11. Krankheitsfall
Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise einen Arzt aufzusuchen. att informiert den Kunden in diesem Katalog auf einer gesonderten Seite über die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
12. Pass, Visa, Devisen, Gesundheitsvorschriften
att informiert den Kunden in diesem Katalog über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Ferner werden dort die Fristen für die Erlangung der Pass- und Visumsdokumente genannt. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch att in diesem Katalog (Informationsseite) bedingt sind. Die vorstehende Informationsverpflichtung von att gilt nur für deutsche Staatsangehörige. Nichtdeutsche Staatsangehörige haben bei dem jeweils zuständigen Konsulat selbst und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann att den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13. Zollbestimmungen
Jeder Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst kundig zu machen. Ausfuhrverbot bestehen für unter Natur- und Artenschutz bestehende Tiere, tierische und pflanzliche Produkte so wie für Antiquitäten, auch für alt aussehende Gegenstände und Gemälde alter Meister. Auch wenn diese und andere antike Kunstgegenstände offen verkauft werden, ist die Ausfuhr bei teilweise hoher Strafe verboten. Gleiches gilt für die Mitnahme von archäologischen Fundstücken sowie Gesteinsbrocken aus den historischen Ausgrabungsstätten und von Fossilien.
14. Obliegenheit des Kunden
14.1 Der Kunde kann Abhilfe verlangen, soweit die Reise, bzw. eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wird. att kann Abhilfe auch durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die Mängelanzeige att bzw. der Reiseleitung am Urlaubsort unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Vertragliche Minderungsansprüche (§§ 651c - 651f BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt.
14.2 Beabsichtigt der Kunde, den Reisevertrag wegen eines Mangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, zu kündigen, hat er att zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine derartige Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, att die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für att erkennbares Interesse gerechtfertigt ist.
14.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks empfiehlt att dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck att bzw. der Reiseleitung anzuzeigen.
15. Ausschlussfristen/Verjährung
15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung der Reise (§§ 651c - 651f BGB) sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber att unter der nachstehenden Anschrift geltend zu machen: att touristik GmbH Sportallee 4 D - 22335 Hamburg Nach Ablauf der Frist kann der Kunde vertragliche Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 15.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu melden.
15.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c - 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und att Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder att die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühesten drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung (deliktische Ansprüche) bleiben davon unberührt und unterliegen den gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.
16. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet att, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist att verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald att bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss att den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss att den Kunden über den Wechsel informieren. att muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die "Black List" kann über die Internetseiten der Europäischen Kommision (www.air-ban.europa.eu) oder des Luftfahrt- Bundesamtes (www.lba.de) abgerufen werden.
17. Datenschutz
Die vom Kunden att zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich.
18. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und att findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen att im Ausland für die Haftung von att dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19. Gerichtsstand
19.1 Der Kunde kann att nur an deren Sitz verklagen.
19.2 Für Klagen von att gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von att vereinbart.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und att anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
20. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.
21. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
22. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
23. Veranstalter
att touristik GmbH
Sportallee 4
22335 Hamburg