Reisebedingungen
Stand August 2008
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen
zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für
Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über
Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)
und füllen diese aus:
Bitte beachten Sie auch Seite 2 der AGB: Fortsetzung
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese
bekannt sind.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger
(z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages abändern, über die von Ameropa-Reisen
vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Bei elektronischen Buchungen bestätigt Ameropa-Reisen den
Eingang der Buchung auch auf elektronischem Weg.
1.4 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre
Eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von
Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist
Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als
7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.6 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor,
an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
1.7 Gruppenbuchungen ab 10 Personen können nur nach Rücksprache
mit Ameropa-Reisen getätigt werden.
2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen,
wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bei
Barzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor
Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist. Bei Bezahlung mit AMERICAN EXPRESS, MasterCard oder VISA
muss diese dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der
Kreditkartenbeleg unterschrieben werden. Bitte beachten Sie,
dass der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor
Reisebeginn eingeleitet wird. Die Reiseunterlagen stehen dann
ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist
Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Die im Reisekatalog oder in der Leistungsbeschreibung
enthaltenen Angaben sind für Ameropa-Reisen bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir
Sie selbstverständlich vor Buchung informieren. Für Angaben in
Prospekten von Hotels, Ferienorten usw. können wir keine
Haftung übernehmen.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, auch wenn sie den Reiseunterlagen
beigelegt werden, sind für die Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt
der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.3 Genaue Angaben über die Verpflegung finden Sie in der
jeweiligen Preistabelle. Bei Buchung mit Halbpension,
Vollpension oder All Inklusive beginnt die Verpflegungsleistung
mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück
am Abreisetag.
3.4 Ist der Skipass inklusive, so sind Rückerstattungen bei
Ausfall oder Einschränkung des Liftbetriebes (Witterung,
Wartungsarbeiten etc.) sowie bei nicht in Anspruch genommenen
Tagen seitens der Gäste aufgrund der Sonderkonditionen nicht möglich.
Die Liftbetriebe behalten sich vor, ohne Vorankündigung zum
Saisonbeginn später zu öffnen bzw. zum Saisonende früher zu
schließen.
3.5 Grundsätzlich sind alle angebotenen Hotels gemäß den
"örtlichen Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe"
zugelassen. Wenn nicht anders dargestellt, handelt es sich bei
den Angeboten um Standardzimmer. Die Zimmer sind am Anreisetag
generell erst nach 14 Uhr bis 15 Uhr bezugsfertig und stehen am
Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Erreichen Sie am
vorgesehenen Ankunftstag Ihr Reiseziel nicht oder erst nach 18
Uhr, dann informieren Sie bitte unbedingt die Hotelleitung. Die
Telefonnummer finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Weisen wir
nicht ausdrücklich darauf hin, so sind weitere hoteleigene
Leistungen wie z.B. die Sauna gebührenpflichtig. Viele Hotels
verlangen bei der Ankunft ein Deposit in Form eines
Kreditkartenabzuges oder in bar für Leistungen, die im
Reisepreis nicht enthalten sind, wie z.B. für die Minibar oder
die Telefongebühren. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das
Abendessen gegeben, dieses kann auch eine kalte Mahlzeit (z.B.
bei Ruhetagen) sein. Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag
ein Mittagessen, enden die Leistungen mit dem Frühstück,
beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem
Mittagessen. Erfolgt die Rückreise so, dass am Rückreisetag
eine Mahlzeit nicht mehr eingenommen werden kann, so wird diese
als Lunchpaket ausgegeben. Eventuelle Abweichungen sind in der
Tabelle oder im Reiseplan angegeben.
3.6 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der
Leistungsträger (Vermieter usw.) mitgebracht werden. Haustiere
müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Größe und Art
(Listenhunde sind generell nicht erlaubt) bei der Buchung
angemeldet werden. Dies gilt generell auch dann, wenn sie lt.
Ausschreibung erlaubt sind. Grundsätzlich ist nur ein Haustier
erlaubt bzw. muss bei mehreren immer der Leistungsträger um
Erlaubnis gebeten werden. Die Kosten sind vor Ort zu zahlen.
Tiere dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen und
dürfen nicht überall in die Restaurants, zu den Swimmingpools,
den Stränden etc. mitgenommen werden. Sind Haustiere nicht
gestattet, so bedeutet das nicht zwingend, dass im Haus, in der
Anlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist, oder dass nicht
vorher in den von Ihnen gebuchten Räumlichkeiten Tiere gehalten
wurden.
3.7 Die Kinderpreisermäßigung bezieht sich auf das Alter der
Kinder während des Aufenthalts und nicht zum Zeitpunkt der
Buchung. Wünschen Sie ein Kinder- oder Babybett, so sind, unabhängig
von der gewährten Ermäßigung, dafür anfallende Kosten vor
Ort zu zahlen. Über die Kinderermäßigung am Ferienort finden
Sie weitere Angaben bei den Preistabellen.
3.8 Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen maximal nur mit
der im Katalog angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten
Personenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig vom Alter
als vollwertige Personen gezählt (Ausnahme: eine Überbelegung
für Babys und Kleinkinder ist ausdrücklich im Katalogtext erwähnt).
3.9 Bei einem Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung) kann es
sich um eine Couch, Liege, Schlafsessel etc. handeln, die zusätzlich
in der gebuchten Wohnung, dem Zimmer usw. aufgestellt werden.
Diese können schmaler und kürzer sein als ein übliches Bett.
Es muss mit Einschränkungen betreffend der zur Verfügung
stehenden Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Sie über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren.
4.4 Bei Bahnreisen können witterungsbedingt bzw. infolge von höherer
Gewalt Strecken kurzfristig gesperrt werden und die Züge
umgeleitet bzw. ein Schienenersatzverkehr angeboten werden. Bei
Schiffsreisen entscheidet allein der für das Schiff
verantwortliche Kapitän über notwendig werdende Änderungen
der Fahrzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen. Falls bei Flusskreuzfahrten die Fahrtroute
durch Hoch- oder Niedrigwasser nicht eingehalten werden kann,
wird ein Ersatzprogramm durchgeführt.
4.5 Ameropa-Reisen ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung
pro Objekt oder Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vorgesehenen
Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich die
Energie-/Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) bei einer auf das Objekt bzw. den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
um den Erhöhungsbetrag.
b) bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten Erhöhung werden die Kosten durch die Anzahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und so
der Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz berechnet.
4.6 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung oder der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5
% sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie
haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
Ameropa-Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die
Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise
über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise
nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt
nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Ameropa-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung
wie folgt berechnet:
5.3.1 Standard-Gebühren:
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 29. Tag bis 22. Tag 25%;
ab 21. Tag bis 15. Tag 35%;
ab 14. Tag bis 7. Tag 50%;
ab 6. Tag bis 2. Tag 65%;
ab einem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 80%
des Reisepreises.
B. Ferienwohnungen und -häuser:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20%;
ab 44. bis 35. Tag 50%;
ab 34. bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises.
5.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
5.3.2.1 "Wochenendspaß
A. Bahn- und Eigenanreise:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 29. bis 21. Tag 25 %;
ab 20. bis 11. Tag 45 %;
ab 10. bis 2. Tag 60 %;
ab einem Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 80 % des
Reisepreises.
B. Sonderzug-(PartyZug-) und Schiffsreisen:
(außer Rheinkreuzfahrten):
bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 89. bis 30. Tag 35 %;
ab 29. bis 21. Tag 45 %;
ab 20. bis 11. Tag 60 %;
ab 10. bis 2 Tag 70 %;
ab einem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des
Reisepreises.
C. Rheinkreuzfahrten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 25 %;
ab 59. bis 21. Tag 70 %;
ab 20. bis 5. Tag 75 %;
ab 4. Tag und bei Nichtantritt 80 %.
D. Segeltörns auf dem Ijsselmeer:
bis 5 Monate vor Reiseantritt 20 %;
bis 4 Monate 30 %;
bis 2 Monate 50 %;
bis 1 Monat 75 %;
ab 1 Monat und bei Nichtantritt 90 %;
bei Exklusiv-Charter 100 % des Reisepreises.
5.3.2.2 "Erlebnisreisen mit Bahn & Schiff"
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für
bestellte und ausgestellte Visa
A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten):
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59. Tag bis 30. Tag 25%;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50%;
ab 15. Tag bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59. Tag bis 35. Tag 30%;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50%;
ab 21. Tag bis 3. Tag 90%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.
C. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
C.1 Mitternachtssonne S. 70; Bernstein-Schienenerlebnis S. 72;
Bahn-Erlebnisreise durch Siebenbürgen S. 74; 1001 Nacht –
Istanbul-Damaskus S. 75; Zarengold S. 76-81; Transsibirische
Eisenbahn S. 82; Lhasa per Bahn S. 83; Sonderzugreise Registan
S. 84; Goldener Ahorn S. 88/89; USA – California Zephyr S. 90;
Australien S. 93; Sonderzugreise TransPacifico S. 92;
Bahnerlebnis Marokko S. 94; Desert Express S. 96/97:
bis 92 Tage vor Reiseantritt 10%;
ab 91. Tag bis 42. Tag 45%;
ab 41. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 80% des
Reisepreises.
C.2 Orient Express S. 45–51, 56; Royal Scotsman S. 52/53;
Eastern & Oriental-Express S. 54/55; El Transcantrabico
S.58; Nordischer Dreiklang S. 71; Rovos Rail S.95:
bis 56 Tage vor Reiseantritt 20%
ab 55. Tag bis 43. Tag 30%
ab 42. Tag bis 29. Tag 60%
ab 28. Tag bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag vor Reiseantritt 90%;
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.
C.3 Bahnromantik in den Schottischen Highlands S. 56;
Eisenbahnfaszination Bulgarien S. 57; Erlebnisreise mit den
Gebirgsbahnen in den Pyrenäen S. 60:
bis 95 Tage vor Reiseantritt 5 %
ab 94. Tag bis 45. Tag 10 %
ab 44. Tag bis 22. Tag 25 %
ab 21. Tag bis 15. Tag 50%;
ab 14. Tag bis 7. Tag 90%;
ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95 % des
Reisepreises.
5.3.2.3 "Rad-, Wandertouren und mehr"
A. bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 59. Tag bis 30. Tag 30 %;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %;
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
B. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
B.1 für alle Hausboot- und Segelreisen-Erlebnisse sowie alle
kombinierten Rad & Schiffstouren:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%;
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %;
ab 21. Tag bis 3. Tag 90 %;
ab 2. Tag und bei Nichtanreise 95 % Reisepreises.
5.3.2.4 „Frankreich“ sowie „Wein- und Gourmetreisen“
A. Flusskreuzfahrt A-ROSA
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 %,
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab 21. Tag bis 15. Tag 50%,
ab 14. Tag bis 7. Tag 60%,
ab 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises.
5.3.3 Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem
Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten (z.B: Musicals) wird bei
Umbuchung bzw. Rücktritt von der Reise der volle
Eintrittskartenpreis neben den Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühren
zusätzlich berechnet.
6. Änderungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche
Leistungen (z.B. Mitnahme eines Haustieres) oder Änderungen
(z.B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von
uns eine Gebühr von 15 EUR pro Buchung berechnet.
6.2 Ein Anspruch von Ihnen auf Änderungen nach
Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine
Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen (bei 5.3.2.2 und 5.3.2.3 und 5.3.2.4 ist
eine Umbuchung des Reisezieles grundsätzlich nur nach dem Rücktritt
vom Vertrag gemäß den vorgenannten Stornogebühren und einer
Neubuchung möglich) ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
Dieses beträgt
- bei 5.3.1 A. bis 30 Tage vor Reiseantritt € 15 pro Person;
- bei 5.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn € 34 pro Mietobjekt;
- bei 5.3.2.1 A. bis 30 Tage vor Reiseantritt sowie
- bei 5.3.2.1 D. bis 5 Monate vor Reiseantritt € 15 pro
Person;
- bei 5.3.2.1 B. bis 90 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei 5.3.2.1 C. und
- bei 5.3.2.2 A.-B. und
- bei 5.3.2.3 bis 60 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei 5.3.2.2 C1 bis 92 Tage;
- bei 5.3.2.2 C2 bis 56 Tage und
- bei 5.3.2.2 C3 bis 95 Tage € 28 pro Person;
- bei 5.3.2.4 A € 25 pro Person.
Die vorgenannten Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten
für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement
enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte
Eintrittskarten. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach
Ausstellen des Flugtickets für Ticketänderungen eine
Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ihre Umbuchungswünsche,
die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
den Bedingungen gemäß Ziff. 5.3.1 - 5.3.3 und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In
jedem Fall werden für unsere Mehrkosten, die unter 6.2
genannten Gebühren bzw. bei 5.3.2.4 A € 50 pro Person (ohne
Berücksichtigung von Fristen) berechnet. Die Gebühren gelten
jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte
Visa. Bei Flugreisen berechnen wir nach Ausstellen des
Flugtickets für Ticketänderungen zuzüglich eine Umbuchungsgebühr
von 112 € pro Person. Ameropa-Reisen kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Reisende Ameropa-Reisen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihnen
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich
um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer
Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser lautet wie folgt:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die
Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1
Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Rücktritt durch Ameropa-Reisen
Ameropa-Reisen kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für
die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat
Ameropa-Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht
Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ameropa-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören
oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
Ameropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis.
Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erfolgen, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie
Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Ameropa-Reisen
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die
Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen
unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich unserer Reiseleitung im jeweiligen Zielgebiet zur
Kenntnis zu geben. Bei Orten ohne eine solche Reiseleitung sind
diese Mängel dem Leistungsträger (Hotelleitung, Vermieter
usw., deren Adressen Sie den Reiseunterlagen entnehmen können)
oder Ameropa-Reisen, Bad Homburg, mitzuteilen. Unsere
Reiseleitungen und die Leistungsträger sind beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch
nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §
615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem,
Ameropa-Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,
haben Sie Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes, Ameropa-Reisen erkennbares Interesse von Ihnen
gerechtfertigt wird.
11.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt
Ameropa-Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Veranstalters anzuzeigen.
11.4 Reiseunterlagen
Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die
erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein,
Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen
mitgeteilten Frist erhalten.
11.5 Schadensminderungspflicht
Sie haben den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern
und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere haben
Sie Ameropa-Reisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu
machen.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden Von Ihnen weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
12.2 Die deliktische Haftung von Ameropa-Reisen für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach
dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
12.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie
für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
des Reiseveranstalters sind.
Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber
Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden sind. Dies gilt jedoch nicht für die
Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen.
Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen
bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
14. Verjährung
14.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa-Reisen oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von
Ameropa-Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen.
14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren
in einem Jahr.
14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen
enden sollte.
14.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Ameropa-Reisen die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet
Ameropa-Reisen, sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen
verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie Sie
informieren. Wechselt die ihnen als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa-Reisen
Sie über den Wechsel informieren und unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die
Internetseite der EU mit dem Link zur „Black List", die
ca. alle 3 Monate aktualisiert wird; lautet wie folgt:
http://ec.europa.eu/transport/air/safety/flywell_en.htm
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die
Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de
16.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene
Pflichten schuldhaft verletzt hat. Ameropa steht dafür ein,
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften wie der Pass-, Visa-,
Gesundheitsbestimmungen usw. selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ameropa
bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von
Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr
Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie
deshalb an der Reise verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Sie sollten sich
über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
17. Reiseschutz
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen die spezielle
Ameropa- Reiserücktrittskosten- Versicherung (RRV)* der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen
der EUROPÄISCHE. |
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