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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ameropa
Reisebedingungen
Stand August 2008
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

Bitte beachten Sie auch Seite 2 der AGB: Fortsetzung

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bekannt sind.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Ameropa-Reisen den Eingang der Buchung auch auf elektronischem Weg.
1.4 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre Eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.6 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
1.7 Gruppenbuchungen ab 10 Personen können nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.

2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bei Barzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Bezahlung mit AMERICAN EXPRESS, MasterCard oder VISA muss diese dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungen
3.1 Die im Reisekatalog oder in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für Ameropa-Reisen bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir Sie selbstverständlich vor Buchung informieren. Für Angaben in Prospekten von Hotels, Ferienorten usw. können wir keine Haftung übernehmen.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, auch wenn sie den Reiseunterlagen beigelegt werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.3 Genaue Angaben über die Verpflegung finden Sie in der jeweiligen Preistabelle. Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder All Inklusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.
3.4 Ist der Skipass inklusive, so sind Rückerstattungen bei Ausfall oder Einschränkung des Liftbetriebes (Witterung, Wartungsarbeiten etc.) sowie bei nicht in Anspruch genommenen Tagen seitens der Gäste aufgrund der Sonderkonditionen nicht möglich. Die Liftbetriebe behalten sich vor, ohne Vorankündigung zum Saisonbeginn später zu öffnen bzw. zum Saisonende früher zu schließen.
3.5 Grundsätzlich sind alle angebotenen Hotels gemäß den "örtlichen Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe" zugelassen. Wenn nicht anders dargestellt, handelt es sich bei den Angeboten um Standardzimmer. Die Zimmer sind am Anreisetag generell erst nach 14 Uhr bis 15 Uhr bezugsfertig und stehen am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Erreichen Sie am vorgesehenen Ankunftstag Ihr Reiseziel nicht oder erst nach 18 Uhr, dann informieren Sie bitte unbedingt die Hotelleitung. Die Telefonnummer finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Weisen wir nicht ausdrücklich darauf hin, so sind weitere hoteleigene Leistungen wie z.B. die Sauna gebührenpflichtig. Viele Hotels verlangen bei der Ankunft ein Deposit in Form eines Kreditkartenabzuges oder in bar für Leistungen, die im Reisepreis nicht enthalten sind, wie z.B. für die Minibar oder die Telefongebühren. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das Abendessen gegeben, dieses kann auch eine kalte Mahlzeit (z.B. bei Ruhetagen) sein. Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag ein Mittagessen, enden die Leistungen mit dem Frühstück, beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Erfolgt die Rückreise so, dass am Rückreisetag eine Mahlzeit nicht mehr eingenommen werden kann, so wird diese als Lunchpaket ausgegeben. Eventuelle Abweichungen sind in der Tabelle oder im Reiseplan angegeben.
3.6 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Leistungsträger (Vermieter usw.) mitgebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Größe und Art (Listenhunde sind generell nicht erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Dies gilt generell auch dann, wenn sie lt. Ausschreibung erlaubt sind. Grundsätzlich ist nur ein Haustier erlaubt bzw. muss bei mehreren immer der Leistungsträger um Erlaubnis gebeten werden. Die Kosten sind vor Ort zu zahlen. Tiere dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen und dürfen nicht überall in die Restaurants, zu den Swimmingpools, den Stränden etc. mitgenommen werden. Sind Haustiere nicht gestattet, so bedeutet das nicht zwingend, dass im Haus, in der Anlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist, oder dass nicht vorher in den von Ihnen gebuchten Räumlichkeiten Tiere gehalten wurden.
3.7 Die Kinderpreisermäßigung bezieht sich auf das Alter der Kinder während des Aufenthalts und nicht zum Zeitpunkt der Buchung. Wünschen Sie ein Kinder- oder Babybett, so sind, unabhängig von der gewährten Ermäßigung, dafür anfallende Kosten vor Ort zu zahlen. Über die Kinderermäßigung am Ferienort finden Sie weitere Angaben bei den Preistabellen.
3.8 Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen maximal nur mit der im Katalog angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig vom Alter als vollwertige Personen gezählt (Ausnahme: eine Überbelegung für Babys und Kleinkinder ist ausdrücklich im Katalogtext erwähnt).
3.9 Bei einem Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung) kann es sich um eine Couch, Liege, Schlafsessel etc. handeln, die zusätzlich in der gebuchten Wohnung, dem Zimmer usw. aufgestellt werden. Diese können schmaler und kürzer sein als ein übliches Bett. Es muss mit Einschränkungen betreffend der zur Verfügung stehenden Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4 Bei Bahnreisen können witterungsbedingt bzw. infolge von höherer Gewalt Strecken kurzfristig gesperrt werden und die Züge umgeleitet bzw. ein Schienenersatzverkehr angeboten werden. Bei Schiffsreisen entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän über notwendig werdende Änderungen der Fahrzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen. Falls bei Flusskreuzfahrten die Fahrtroute durch Hoch- oder Niedrigwasser nicht eingehalten werden kann, wird ein Ersatzprogramm durchgeführt.
4.5 Ameropa-Reisen ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Objekt oder Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich die Energie-/Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) bei einer auf das Objekt bzw. den Sitzplatz bezogenen Erhöhung um den Erhöhungsbetrag.
b) bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Erhöhung werden die Kosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und so der Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz berechnet.
4.6 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Ameropa-Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Ameropa-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
5.3.1 Standard-Gebühren:
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 29. Tag bis 22. Tag 25%;
ab 21. Tag bis 15. Tag 35%;
ab 14. Tag bis 7. Tag 50%;
ab 6. Tag bis 2. Tag 65%;
ab einem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.

B. Ferienwohnungen und -häuser:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20%;
ab 44. bis 35. Tag 50%;
ab 34. bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises.
5.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
5.3.2.1 "Wochenendspaß

A. Bahn- und Eigenanreise:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 29. bis 21. Tag 25 %;
ab 20. bis 11. Tag 45 %;
ab 10. bis 2. Tag 60 %;
ab einem Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 80 % des Reisepreises.

B. Sonderzug-(PartyZug-) und Schiffsreisen:
(außer Rheinkreuzfahrten):
bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 89. bis 30. Tag 35 %;
ab 29. bis 21. Tag 45 %;
ab 20. bis 11. Tag 60 %;
ab 10. bis 2 Tag 70 %;
ab einem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

C. Rheinkreuzfahrten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 25 %;
ab 59. bis 21. Tag 70 %;
ab 20. bis 5. Tag 75 %;
ab 4. Tag und bei Nichtantritt 80 %.

D. Segeltörns auf dem Ijsselmeer:
bis 5 Monate vor Reiseantritt 20 %;
bis 4 Monate 30 %;
bis 2 Monate 50 %;
bis 1 Monat 75 %;
ab 1 Monat und bei Nichtantritt 90 %;
bei Exklusiv-Charter 100 % des Reisepreises.
5.3.2.2 "Erlebnisreisen mit Bahn & Schiff"
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa

A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten):
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59. Tag bis 30. Tag 25%;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50%;
ab 15. Tag bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59. Tag bis 35. Tag 30%;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50%;
ab 21. Tag bis 3. Tag 90%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.

C. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
C.1 Mitternachtssonne S. 70; Bernstein-Schienenerlebnis S. 72; Bahn-Erlebnisreise durch Siebenbürgen S. 74; 1001 Nacht – Istanbul-Damaskus S. 75; Zarengold S. 76-81; Transsibirische Eisenbahn S. 82; Lhasa per Bahn S. 83; Sonderzugreise Registan S. 84; Goldener Ahorn S. 88/89; USA – California Zephyr S. 90; Australien S. 93; Sonderzugreise TransPacifico S. 92; Bahnerlebnis Marokko S. 94; Desert Express S. 96/97:
bis 92 Tage vor Reiseantritt 10%;
ab 91. Tag bis 42. Tag 45%;
ab 41. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
C.2 Orient Express S. 45–51, 56; Royal Scotsman S. 52/53; Eastern & Oriental-Express S. 54/55; El Transcantrabico S.58; Nordischer Dreiklang S. 71; Rovos Rail S.95:
bis 56 Tage vor Reiseantritt 20%
ab 55. Tag bis 43. Tag 30%
ab 42. Tag bis 29. Tag 60%
ab 28. Tag bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag vor Reiseantritt 90%;
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.
C.3 Bahnromantik in den Schottischen Highlands S. 56; Eisenbahnfaszination Bulgarien S. 57; Erlebnisreise mit den Gebirgsbahnen in den Pyrenäen S. 60:
bis 95 Tage vor Reiseantritt 5 %
ab 94. Tag bis 45. Tag 10 %
ab 44. Tag bis 22. Tag 25 %
ab 21. Tag bis 15. Tag 50%;
ab 14. Tag bis 7. Tag 90%;
ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.
5.3.2.3 "Rad-, Wandertouren und mehr"

A. bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 59. Tag bis 30. Tag 30 %;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %;
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

B. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
B.1 für alle Hausboot- und Segelreisen-Erlebnisse sowie alle kombinierten Rad & Schiffstouren:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%;
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %;
ab 21. Tag bis 3. Tag 90 %;
ab 2. Tag und bei Nichtanreise 95 % Reisepreises.
5.3.2.4 „Frankreich“ sowie „Wein- und Gourmetreisen“

A. Flusskreuzfahrt A-ROSA
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 %,
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab 21. Tag bis 15. Tag 50%,
ab 14. Tag bis 7. Tag 60%,
ab 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
5.3.3 Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten (z.B: Musicals) wird bei Umbuchung bzw. Rücktritt von der Reise der volle Eintrittskartenpreis neben den Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühren zusätzlich berechnet.

6. Änderungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z.B. Mitnahme eines Haustieres) oder Änderungen (z.B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von uns eine Gebühr von 15 EUR pro Buchung berechnet.
6.2 Ein Anspruch von Ihnen auf Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen (bei 5.3.2.2 und 5.3.2.3 und 5.3.2.4 ist eine Umbuchung des Reisezieles grundsätzlich nur nach dem Rücktritt vom Vertrag gemäß den vorgenannten Stornogebühren und einer Neubuchung möglich) ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
Dieses beträgt
- bei 5.3.1 A. bis 30 Tage vor Reiseantritt € 15 pro Person;
- bei 5.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn € 34 pro Mietobjekt;
- bei 5.3.2.1 A. bis 30 Tage vor Reiseantritt sowie
- bei 5.3.2.1 D. bis 5 Monate vor Reiseantritt € 15 pro Person;
- bei 5.3.2.1 B. bis 90 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei 5.3.2.1 C. und
- bei 5.3.2.2 A.-B. und
- bei 5.3.2.3 bis 60 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei 5.3.2.2 C1 bis 92 Tage;
- bei 5.3.2.2 C2 bis 56 Tage und
- bei 5.3.2.2 C3 bis 95 Tage € 28 pro Person;
- bei 5.3.2.4 A € 25 pro Person.
Die vorgenannten Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach Ausstellen des Flugtickets für Ticketänderungen eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.3.1 - 5.3.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten, die unter 6.2 genannten Gebühren bzw. bei 5.3.2.4 A € 50 pro Person (ohne Berücksichtigung von Fristen) berechnet. Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa. Bei Flugreisen berechnen wir nach Ausstellen des Flugtickets für Ticketänderungen zuzüglich eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ameropa-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Ameropa-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser lautet wie folgt:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Rücktritt durch Ameropa-Reisen
Ameropa-Reisen kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Ameropa-Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ameropa-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ameropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

11. Obliegenheiten des Kunden
11.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Ameropa-Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer Reiseleitung im jeweiligen Zielgebiet zur Kenntnis zu geben. Bei Orten ohne eine solche Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungsträger (Hotelleitung, Vermieter usw., deren Adressen Sie den Reiseunterlagen entnehmen können) oder Ameropa-Reisen, Bad Homburg, mitzuteilen. Unsere Reiseleitungen und die Leistungsträger sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Ameropa-Reisen erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
11.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Ameropa-Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11.4 Reiseunterlagen
Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen mitgeteilten Frist erhalten.
11.5 Schadensminderungspflicht
Sie haben den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere haben Sie Ameropa-Reisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden Von Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Die deliktische Haftung von Ameropa-Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.

13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

14. Verjährung
14.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa-Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
14.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Ameropa-Reisen, sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie Sie informieren. Wechselt die ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa-Reisen Sie über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Internetseite der EU mit dem Link zur „Black List", die ca. alle 3 Monate aktualisiert wird; lautet wie folgt: http://ec.europa.eu/transport/air/safety/flywell_en.htm

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de
16.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Ameropa steht dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie der Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen usw. selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ameropa bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

17. Reiseschutz
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen die spezielle Ameropa- Reiserücktrittskosten- Versicherung (RRV)* der EUROPÄISCHE Reiseversicherung.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der EUROPÄISCHE.