Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Air
Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH
(Fluggesellschaft), LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH und
Belair Airlines AG
Stand: 01.08.2009
Bitte beachten Sie auch die: Allgemeinen
Beförderungsbedingungen
1. Vertrag
1.1. Bei allen im Internet unter www.airberlin.com oder anderen
autorisierten Internet-Buchungsseiten buchbaren Angeboten kommt
der Vertrag nach Anklicken des Feldes „verbindlich buchen“
und anschließendem Erscheinen einer Zusammenfassung der
Buchungsdaten am Bildschirm (Online-Buchungsbestätigung)
zustande. Die Buchungsbestätigung kann unmittelbar vom Kunden
gespeichert und/oder ausgedruckt werden. Sie wird zu
Informationszwecken innerhalb von 24 Stunden nochmals
automatisch an die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse des
Buchenden versendet. Bei allen sonstigen Buchungswegen
(telefonisch, schriftlich, E-mail, Fax) kommt der Vertrag mit
Zugang der Buchungsbestätigung bzw. bei telefonischer Buchung
mit entsprechender fernmündlicher Mitteilung zustande.
1.2. In allen Fällen ist im Rahmen des Buchungsvorgangs der
tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder
Ersatzdokument übereinstimmende Vor- und Nachname des/der
Reiseteilnehmer anzugeben. Die Angabe von Fantasienamen oder
fiktiven Namensbezeichnungen ist unzulässig. Bei nachträglicher
Benennung eines tatsächlichen Reiseteilnehmers findet Ziffer 4.
Anwendung.
2. Preise/Zahlung
2.1. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und
Preise. Änderungen des Flugpreises sind nach Vertragsschluss im
Falle der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder
Wechselkursänderungen um mindestens 10 % auf den Einzelpreis
zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Reisetermin mehr als vier Monate liegen, die Fluggesellschaft
den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich
informiert und die Veränderung für sie bei Vertragsschluss
nicht erkennbar war. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffkosten) kann die
Fluggesellschaft den Erhöhungsbetrag verlangen; ansonsten
werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des Flugzeuges geteilt und der sich so ergebende Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz verlangt. Werden die bei Vertragsschluss
bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber der
Fluggesellschaft erhöht, so kann der Flugpreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei
einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Beförderungsvertrages
kann der Flugpreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die
Flugbeförderung dadurch für die Fluggesellschaft verteuert
hat. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Flugtermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen
nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtflugpreises ist
der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle einer Senkung oder Aufhebung bereits entrichteter, aber
nicht im Flugpreis enthaltener Steuern, Gebühren oder Kosten,
wird der Mehrbetrag rückerstattet.
2.2. Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von der
Fluggesellschaft akzeptierte Kreditkarte oder über ein
Lastschriftverfahren von einem durch den Anmelder zu benennenden
deutschen, österreichischen oder niederländischen Bankkonto.
Der Reiseteilnehmer kann den gesamten Reisepreis in bar nur am
Tag der Buchung und am Verkaufsschalter ausgleichen. Das Inkasso
durch einen Mittler ist nicht zulässig. Sofern von dem
Leistenden nichts anderes bestimmt wird, werden Zahlungen zunächst
auf die ältesten Forderungen verrechnet. Eine zur Tilgung der
ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung wird zunächst auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
2.3. Bei Zahlungsverzug ist die Fluggesellschaft berechtigt, den
Vertrag nach erfolgloser Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung
nach Ziffern 5.1.1-5.2 zu kündigen und die dort jeweils
vorgesehenen Entgelte zu verlangen. . Ziffern 5.3 und 5.1.4
finden entsprechende Anwendung.
2.4. Verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den
Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung aus einem
von dem Kunden zu vertretenden Grund, so ist der Kunde zur
Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes für die Bankrücklast
in Höhe von 10 EUR verpflichtet. Hierbei bleibt es dem Kunden
nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Anderenfalls
ist die Fluggesellschaft auch hier berechtigt, den Vertrag nach
erfolgloser Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung nach Ziffern
5.1.1–5.2 zu kündigen und die dort jeweils vorgesehenen
Entgelte zu verlangen . Ziffern 5.3 und 5.1.4 finden
entsprechend Anwendung. Bei einer Buchung im Flextarif erhebt
die Fluggesellschaft ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
insgesamt 25 EUR pro Reiseteilnehmer. Dem Kunden steht nach
deutschem Recht der Nachweis offen, dass das im konkreten Fall
angemessene Bearbeitungsentgelt wesentlich niedriger ist als das
pauschalierte Bearbeitungsentgelt.
3. Reisedokumente
3.1. Der Reiseteilnehmer erhält bei Nutzung des AB-TIX Service
(ticketloses Fliegen) eine Buchungsbestätigung per Post oder
E-Mail sowie gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes
und seiner Buchungsnummer am Check-in die Bordkarte für den
gebuchten Flug.
3.2. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen,
auch für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit
der Reiseunterlagen. Im Falle der Nichterfüllung ist die
Fluggesellschaft berechtigt, die Beförderung zu verweigern und
alle hieraus entstehenden Kosten und Nachteile dem
Reiseteilnehmer in Rechnung zu stellen.
4. Umbuchungen
4.1. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien
Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der
Flugtermin, ein Reiseteilnehmer, das Flugziel, ein Abflug-
und/oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert wird.
4.2. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 30 Minuten vor
der vereinbarten Abflugzeit möglich. Die Änderung eines
Reiseteilnehmers ist bis zum Abflug (Hinflug) möglich.
4.3. Bei Umbuchungen ist jeweils der Differenzbetrag zum im
Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Tarif zu
zahlen; eine Umbuchung in niedriger tarifierte Abflüge ist nur
unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Zusätzlich
fällt für Flüge im Spartarif auf der Kurz- und Mittelstrecke
(Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung
unter 3.000 Meilen) eine Umbuchungspauschale in Höhe von 30 EUR
an, für Flüge im Spartarif auf der Langstrecke (Entfernung
zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung
mindestens 3.000 Meilen) eine Umbuchungspauschale in Höhe von
50 EUR. Bei Umbuchung eines Fluges, der zu einem Flextarif oder
einem Firmentarif (CompanyFlexFare) gebucht wurde, ist lediglich
der Differenzbetrag zum im Zeitpunkt der Umbuchung geltenden,
ggf. höheren Tarif zu zahlen. In allen vorbenannten Fällen
bleibt es dem Reiseteilnehmer nach deutschem Recht unbenommen,
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten als
die Umbuchungspauschale entstanden sind.
4.4. Umbuchungen können auch telefonisch vorgenommen werden.
Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist – vorbehaltlich
behördlicher Genehmigungen am Zielort – nur innerhalb des veröffentlichten
Flugplans bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten möglich,
und nur solange der spätere Flug maximal 365 Tage nach dem
ursprünglich gebuchten Hinflug datiert. Jegliche Erstattungen für
nicht genutzte Strecken sind bei Flügen, die zum Spartarif
gebucht wurden, ausgeschlossen. Für Umbuchungen ist eine
Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen Kreditkarten
oder per Lastschrift möglich. Umbuchungsgebühren für Infants
(Babys bis zum 2. Lebensjahr) fallen nicht an. Auf die
Umbuchungsgebühr wird keine Ermäßigung gewährt. Die
Umbuchung von einem rein nationalen Flug zu einem
internationalen Flug und umgekehrt ist nicht möglich.
5. Stornierung und Nichtantritt des Fluges
5.1. Die Stornierung des gebuchten Fluges oder einer anderen
bestätigten Leistung (wie z. B. Sitzplatzreservierung, Tierbeförderung,
Sonderreservierungen) muss der Fluggesellschaft schriftlich (Fax
an 49 (0)30-4102 1003, Brief oder E-Mail an Air Berlin, Service
Team, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin, Deutschland;
serviceteam@airberlin.com) oder telefonisch unter der Rufnummer
01805-737 800 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz –
abweichende Preise aus Mobilfunknetzen sind möglich) unter
Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden.
Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Air Berlin. Nach
Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für
Stornierungen gelten die folgenden Regelungen nach deutschem
Recht:
Flextarif:
5.1.1. Wird ein gebuchter Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug
im Flextarif nicht angetreten oder storniert, wird das
geleistete Beförderungsentgelt zurückerstattet. Im Falle eines
Nichtantritts oder einer Stornierung eines Fluges, der zuvor im
Spartarif gebucht war, gilt für den Preisanteil des ursprünglichen
Spartarifs Ziffer 5.1.2 bzw. 5.1.3 entsprechend.
Spartarif:
5.1.2. Wird ein gebuchter Kurz- oder Mittelstreckenflug
(Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung
unter 3.000 Meilen) im Spartarif nicht angetreten oder
storniert, so ist die Fluggesellschaft nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Reiseteilnehmer die
vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen
und/oder möglicher anderweitiger Verwendungen der gebuchten
Leistung zu verlangen, es sei denn, der zum Nichtantritt oder
zur Stornierung führende Umstand ist von der Fluggesellschaft
zu vertreten oder beruht auf höhere Gewalt. Einwendungen des
Reiseteilnehmers finden nach Ziffer 5.3 Berücksichtigung.
5.1.3. Wird ein gebuchter Langstreckenflug (Entfernung zwischen
Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung mindestens 3.000
Meilen) im Spartarif nicht angetreten oder storniert, darf die
Fluggesellschaft folgende Beträge berechnen, es sei denn, der
zum Nichtantritt oder zur Stornierung führende Umstand ist von
der Fluggesellschaft zu vertreten oder beruht auf höhere
Gewalt:
- bis 21 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Beförderungsentgeltes
- bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Beförderungsentgeltes
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Beförderungsentgeltes
- bis 1 Tag vor Reiseantritt: 50 % des Beförderungsentgeltes
- am Tag des Reiseantritts: 100 % des Beförderungsentgeltes
(netto).
5.1.4. In allen vorbenannten Fällen werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
der gebuchten Leistung berücksichtigt.
5.2. Für die Bearbeitung und Abwicklung nicht angetretener oder
stornierter Flüge im Spartarif (Ziffer 5.1.2 und 5.1.3) erhebt
die Fluggesellschaft weiterhin ein Bearbeitungsentgelt von 25
EUR pro Reiseteilnehmer und Buchung. Dem Kunden steht nach
deutschem Recht der Nachweis offen, dass das im konkreten Fall
angemessene Bearbeitungsentgelt wesentlich niedriger ist als das
pauschalierte Bearbeitungsentgelt.
5.3. In allen vorbenannten Fällen bleibt es dem Reiseteilnehmer
nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder
ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder
Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.
5.4. Die vorbenannten Regelungen gelten auch für den Fall, dass
der Reiseteilnehmer den Flug nicht zur angegebenen Zeit erreicht
oder wegen unvollständiger Reisepapiere vom Flug ausgeschlossen
wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird
empfohlen.
6. Änderungen/Flugzeitänderungen
Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht,
Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern.
Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen
Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Die
Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten
auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst
frühzeitig zu informieren. Nach russischem Recht sind
kurzfristige Streckenänderungen und/oder Streichungen aufgrund
von Sicherheitsaspekten oder behördlichen Hindernissen möglich.
Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, sich die Flugzeit
telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Hin- oder Rückflug
über das Service-Center unter Tel.: 49 (0)1805-737 800 (0,14
EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus
Mobilfunknetzen sind möglich) bestätigen zu lassen. Darüber
hinaus wird empfohlen, bei der Flugbuchung eine Rufnummer zu
hinterlegen, unter welcher der Reiseteilnehmer auch am Zielort
erreichbar ist. Die Fluggesellschaft ist - nur soweit
erforderlich - berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die
Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin
verantwortlich bleibt. Für den Fall eines Wechsels zu einem
anderen Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft
verpflichtet, unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich
alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass
der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel und
die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informiert
wird. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer bei der
Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet
(EG-VO 2111/05).
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Luftbeförderung infolge höherer Gewalt unvorhersehbar
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung
vor Abflug zahlt die Fluggesellschaft den bereits gezahlten
Reisepreis zurück. Damit sind alle Ansprüche des
Reiseteilnehmers aus dem Vertrag abgegolten, es sei denn, es
handelt sich um Personenschäden oder um grob fahrlässig bzw.
vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
8. Haftung
8.1. Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in
Verbindung mit den im Montrealer Übereinkommen zur
Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr festgelegten Regelungen in Bezug auf
Schäden an Leib und Leben des Reiseteilnehmers sowie seines Gepäcks.
Ausgenommen Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit oder die
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Reiseteilnehmer regelmäßig
vertrauen darf, ist die Fluggesellschaft nur für Schäden
haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat; die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens
oder anderer übergeordneter Haftungsbestimmungen (v.a.
Verordnung (EG) 261/2004) bleiben unberührt. Eine etwaige Gepäckreklamation
ist direkt bei Ankunft am Gepäckschalter vorzunehmen.
Andernfalls ist die schriftliche Schadensreklamation innerhalb
der im Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Fristen an die Air
Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Abt. Kundenservice,
Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin oder an die LTU
Lufttransport-Unternehmen GmbH, Abt. Kundenservice, Flughafen
Halle 8, 40474 Düsseldorf, Deutschland, zu senden. Es wird
empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder
zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck (bis max. 6 kg
erlaubt) zu befördern. Im übrigen gelten die im Flugschein
aufgeführten Hinweise auf Haftungsbeschränkungen. Soweit im
vorangegangenen Absatz nichts anderes bestimmt ist, gelten die
Einwendungen aus dem Montrealer Übereinkommen und dem
anwendbaren nationalen Recht uneingeschränkt.
8.2. Erfolgt ein Beförderungsabschnitt mit einem anderen
Verkehrsmittel als mit einem Luftfahrzeug (z. B. Rail&Fly),
so gelten für diesen Beförderungsabschnitt die Bedingungen
dieses Verkehrsmittels (Art. 38 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen).
9. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
9.1. Die Fluggesellschaft ist im Rahmen der Vertragsdurchführung
nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und
anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten
zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen
der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt.
Die Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen,
Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen
und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und
Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise-
und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird die
Fluggesellschaft ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu
speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und
sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter,
sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im
Auftrag der Fluggesellschaft bereitstellen, zu übermitteln. Die
Fluggesellschaft ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im
Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und
genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und
Ausland (einschließlich Behörden in den USA und Kanada) zu übermitteln,
wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund
zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die
Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
9.2. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen
Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Es wird
empfohlen, sich mündliche Nebenabreden schriftlich bestätigen
zu lassen. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Klauseln nicht berührt. Auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
wird Bezug genommen. Ist im Falle eines Code Shares eine der o.
g. Fluggesellschaften als Luftfrachtführer eingetragen, so
unterliegt die Beförderung den Beförderungsbedingungen; nähere
Auskünfte gibt ansonsten die jeweils ausführende
Fluggesellschaft. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler
berechtigen die Fluggesellschaft zur Anfechtung bzw. Korrektur
des Vertrages. Für den Fall einer dadurch bedingten Preiserhöhung
ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt der Reisebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. In
allen Fällen findet deutsches Recht Anwendung. Im kaufmännischen
Verkehr wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 01.08.2009
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